Frage: Gesplittete Arbeitszeiten

Hallo Frau Bader, Ich habe bis zur Erkenntnis meiner Schwangerschaft im Nachtdienst gearbeitet. Kurz zu meiner Vertragsreglung: Ich hab immer 12 Std im Nachtdienst im Schlaflabor gearbeitet Sollte ich doch mal in der Tagdienst wechseln, dann habe ich 2 Tage á 6 Std gearbeitet, steht auch so im Vertrag. Jetzt da ich Schwanger bin, darf ich ja nicht merken im Nachtdienst arbeiten. Ich hatte jetzt die Woche Urlaub gehabt und heute ein Gespräch mit einer Arbeitskollegin, jetzt soll ich gesplittet arbeiten: Morgens von 6-9 Uhr arbeiten ( ich müsste spätestens um 5 Uhr hier los und um 4 Uhr aufstehen) Und Abends von 17-20 Uhr arbeiten. Meine Frage ist, dürfen die das so machen? Ich war nicht wirklich begeistert so zu Arbeiten. Ich bin jetzt in der 6+5 Ssw und wollte so einen Stress eigentlich vermeiden. MfG Monique

von Joschi am 04.11.2016, 12:50



Antwort auf: Gesplittete Arbeitszeiten

Hallo, die Zeiten sind ok - die Zweiteilung halte ich auf Dauer nicht für Zumutbar - es sei denn, es steht so im Vertrag Liebe Grüße NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 07.11.2016



Antwort auf: Gesplittete Arbeitszeiten

Grundsätzlich sind Arbeitszeiten zwischen 6 und 20 Uhr für Schwangere völlig in Orndung. Wann du dazu aufstehen musst, interessiert dabei nicht. Durch die lange Pause von 9-17 Uhr entsteht ein geteilter Dienst, und der ist nicht zumutbar, es sei denn es gibt im Arbeitsvertrag diesbezüglich Vereinbarungen, oder du hast keinen langen Arbeitsweg. Der Arbeitgeber hat nach "billigem Ermessen" sowohl die betrieblichen Notwendigkeiten als auch deine persönlichen Umstände gegeneinander abzuwägen.

Mitglied inaktiv - 04.11.2016, 16:29



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