Geringfügige Beschäftigung während Elternzeit

 Nicola Bader Frage an Nicola Bader Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

Frage: Geringfügige Beschäftigung während Elternzeit

Sehr geehrte Frau Bader, wie ist die rechtliche Situation, wenn ich während der Elternzeit beim selben Arbeitgeber (AG) eine geringfügige Beschäftigung mit einem hierzu gesonderten Vertrag ausübe und der AG nun der Meinung ist, dass ich aufgrund eines Wohnortswechsels diesen kündigen muss, obwohl ich nur von zu Hause per Internet dieser Beschäftigung nachgehe? Würde ich in irgendeiner Weise einen Nachteil erlangen, wenn ich den Vertrag bez. der geringfügigen Beschäftigung kündigen würde bzw. wäre der Hauptarbeitsvertrag, der ja während der Elternzeit ruht, davon betroffen? Warum könnte der AG diesen Vertrag bez. der geringfügigen Beschäftigung nicht kündigen wollen? Vielen Dank für Ihre geschätzten Antworten auf die vielen Fragen. Mit freundlichen Grüßen, Tobitatze

Mitglied inaktiv - 06.07.2006, 12:06



Antwort auf: Geringfügige Beschäftigung während Elternzeit

Hallo, ich verstehe zwar die Intension des AG nicht, wenn Sie aber der Meinung sind, die Kü. ist ok, müssen Sie berücksichtigen, dass Ihnen besonderer Kü-Schutz zusteht und der AG die Zustimmung der Aufsichtsbehörtde benötigt. Am Hauptvertrag ändert sich aber nichts. Gruß, NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 10.07.2006



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