Frage: Gerichtliches Verfahren...?

Hallo Frau Bader! Habe eine Frage! Habe vom JA einen Brief bekommen das sie beabsichtigen den Unterhalt für meine Kinder gerichtlich festsetzen zu lassen, da der KV sich nicht rührt. Ich mußte auch gleich einen Prozesskostenhilfeantrag ausfüllen. Heißt das jetzt, das geht vor Gericht, richtig mit Verhandlung? Verstehe mich mit dem KV wieder gut und wollten es nochmal miteinander versuchen, aber weiterhin in getrennten Wohnungen, alles ganz langsam und erstmal schauen. Wenn ich jetzt dem JA sage ich ziehe alles zurück und wir einigen uns unter uns, was hätte das für Konsequenzen für mich? Muß dazu sagen, leben beide von Hartz4, ich bin noch in Elternzeit und gehe ab Januar wieder arbeiten.... Wieviel Geld würde ich von der Arge noch bekommen? Zur Zeit sind es bei 2 Kindern 538,86. UVH bekomme ich seit 01.07.07, 250 Euro vom JA.... Was soll ich tun?

Mitglied inaktiv - 29.09.2007, 20:30



Antwort auf: Gerichtliches Verfahren...?

Hallo, wenn das JA Unterhalt zahlt, kanne s diesen vom KV zurückfordern. Unterhalt geht vor staatliche Leistung. Der KV kann ja mitwirken, dann kommt es vielleicht nicht zur Klage. Liebe Grüsse, NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 01.10.2007



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