Guten Tag Frau Bader
Ich musste vor zwei Monaten aufgrund einer plötzlichen Kündigung der Tagesmutter meiner Tochter (zwei Jahre) und keine andere Betreuungsmöglichkeit die sich mit meinen Arbeitszeiten als Erzieherin decken, ein weiteres Jahr Elternzeit bei meinem Arbeitgeber beantragen. Diese startet nun ab dem 13.11.17.
Nun bin ich schwanger und zerbreche mir den Kopf wie wir dies finanziell meistern sollen und ob ich das Beschäftigungsverbot in Anspruch nehmen kann anstatt die Elternzeit bis November 2018. Und somit auch Geld erhalte. Können sie mir da weiterhelfen? Lieben Dank im voraus
Sina
von
sinac
am 31.10.2017, 09:34
Antwort auf:
wie verfahren ich nun?
Hallo,
Sie können jetzt nicht sagen, Sie nehmen doch keine Elternzeit und gehen stattdessen in ein Beschäftigungsverbot. Zumal Sie auch gar nicht wissen, ob Sie nach den neuen Regeln ein Beschäftigungsverbot bekommen würden. Sie haben ja keine Betreuungsmöglichkeit für das Kind.
Liebe Grüße
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 02.11.2017
Antwort auf:
wie verfahren ich nun?
Du hast Elternzeit beantragt, und bekommst diese auch. Die Frage nach der Finanzierung hättest du dir ja beim Antrag schon stellen können.
Du kannst jetzt nicht einen Rückzieher machen und plötzlich Gehalt für ein BV beziehen, das wäre Leistungsbetrug. Außerdem weißt du gar nicht mal, ob du überhaupt ein BV bekommen würdest. Das ist immer eine Einzelfallentscheidung und Ersatzarbeitsplätze in der Administration können auch genutzt werden.
Deine genommene Elternzeit darfst du aber legal zum Beginn der neuen Mutterschutzfrist beenden.
Inzwischen darfst du woanders, - wo ohne Gefährdung arbeiten kannst - in Teilzeit Geld dazuverdienen, z..B. als Aushilfe im Einzelhandel, in einem Büro, oder in der Produktion mit geeigneten Tätigkeiten, arbeiten. Sollte dein AG für dich eine unschädliche Tätigkeit, z.B. in der Kindergartenadministration haben, dann darfst du dort TZ in EZ arbeiten, aber nicht um ins BV zu gehen.
Um die Kinderbetreuung zu Hause kommst du nicht herum, wenn du Geld verdienen willst. Die wäre Voraussetzung.
Mitglied inaktiv - 31.10.2017, 09:43
Antwort auf:
wie verfahren ich nun?
Bestehe auf den Euch zustehenden Betreuungsplatz und gehe TZ in EZ bei einem anderen AG arbeiten... wo es keine Gefährdung gibt. Damit erhöhst Du dein künftiges EG.
Ansonsten Mindestbetrag 300€ ...
Mitglied inaktiv - 31.10.2017, 11:16