Hallo
Hat jemand Erfahrung wie der Weg weitergehen kann wenn KM im laufenden Umgangsverfahren und Bindungsaufbau des Vaters mit dem Kind ihre Nummer ändert, nicht mehr reagiert.
Auch beim beauftragten Verfahrensbeistand des Kindes meldet sie sich nicht, öffnet die Türe nicht, reagiert nicht auf Briefe.
Termin vor Gericht ist in 3 Wochen.
Treffen mit dem Vater wurden bei der gerichtlich angeordneten Erziehungsberatung ausgemacht , nun bricht sie diese in Eigenregie ab.
Das Kind ist im Glauben der Vater will keine Termine.
Ist 9
Welch Konsequenzen kann das haben für die KM ?
von
Glühwürmchen
am 01.11.2013, 10:32
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Erfahrungen mit Verweigerung im laufenden Verfahren ?
Hlalo,
hat er denn keinen RA? Dann darf ich nichts sagen
Liebe Grüsse,
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 04.11.2013
Antwort auf:
Erfahrungen mit Verweigerung im laufenden Verfahren ?
Hi, mein Bruder hat mit seiner Ex grade das gleiche durch, bei ihm bestand sogar schon ein Gerichtsurteil und er musste auf das Wiedersehen mit seiner kleinen 5 Monate warten bis zum nächsten Gerichtstermin :( Also, bis zum Gerichtstermin kann er leider gar nichts machen !!! Erst wenn ein Richter den Umgang festgelegt hat MUSS sie sich dran halten, sonst würde sie eine Geldstrafe erhalten ! Ich hoffe es kommt bei euch schneller zu einer Lösung als bei meinem Bruder ! Lg
von
mirico11
am 01.11.2013, 11:52
Antwort auf:
Erfahrungen mit Verweigerung im laufenden Verfahren ?
Sie bekommt H4. Und eine Mutter in Ordnungshaft gibt es in Deutschland nicht.
Es gab etliche Urteile. Kind krank.
Bester Freund 3x im Jahr Geb.
Etc.
Der Beistand ist vom Gericht beschlossen.
Daher die Frage was passiert wenn sie das verweigert.
von
Glühwürmchen
am 01.11.2013, 11:55
Antwort auf:
Erfahrungen mit Verweigerung im laufenden Verfahren ?
Also, jetzt nachdem es die Ex meines Bruders nach dem ersten Urteil so handhabte, das sie sich nie dran gehalten hat, wurde beim zweiten Gerichtstermin damit gedroht das sie eben das nächste Mal ,wenn sie sich nicht dran hält eine Geldstrafe erhält, das Gerichtsverfahren rückwirkend bezahlen muss und das nächste auch, außerdem könne mein Bruder jetzt mit dem Beschluß seine kleine mit der Polizei heraus holen und es würde beim folgenden nicht einhalten geprüft werden, ob sie das Sorgerecht behalten darf, oder ob es dem Jugendamt besser übertragen werden sollte, da sie offenbar nicht in der Lage ist zu entscheiden was gut für ihre Tochter ist !!! Ich denke schon, das man es auch bei Alg2 Empfänger durchsetzen kann, z.B. mit kleinen Ratenzahlungen...!?
von
mirico11
am 01.11.2013, 17:37