gerichtlich festgelegtes Umgangsrecht

 Nicola Bader Frage an Nicola Bader Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

Frage: gerichtlich festgelegtes Umgangsrecht

Guten Tag! Da sich der Vater meines Kindes (3) nicht an die beiderseits unterschriebenen Jugendamtsvereinbarung hält, habe ich einen Antrag bei der Rechtsantragsstelle des Amtsgerichtes auf die "gerichtliche Festlegung des Umgangsrechtes" gestellt. Das läuft noch. Da wir beide das gemeinsame Sorgerecht haben sagte man mir beim Jugendamt, dass er sich dann auch nicht daran halten müsse. Er holt den Jungen einfach vom Kiga ab und verschwindet mit ihm für unbestimmte Zeit, reagiert nicht auf Anrufe und nix. Gemeinsames Sorgerecht hin oder her, aber es kann dochm nicht sein, dass er machen kann was er will und ich die "Arschkarte" habe. Was kann ich denn machen wenn er sich dann auch nicht an das vom gericht festgelegte Umgangsrecht hält? Wie stehen dann meine Chancen auf ein alleiniges Sorgerecht? Zumál ich den Kleinen ständig verdreckt und zu luftig angezogen (ohne Unterwäsche) wieder bekomme und mir in jeden Sch.... reinreden lassen muss.´Vielen dank.

Mitglied inaktiv - 23.08.2004, 10:01



Antwort auf: gerichtlich festgelegtes Umgangsrecht

Hallo, ich nehme an, Sie haben das Aufenthaltsbestimmungsrecht. Er kann nicht einfach mit dem Kind auf unbestimmte Zeit verschwinden. Da würde ich Strafantrag bei der Polizei stellen - sonst vernachlässigen Sie vielleicht sogar Ihre Aufsichtspflicht, da Sie ja nicht wissen, ob das Kind wirklich bei ihm ist. Gruß, NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 23.08.2004



Antwort auf: gerichtlich festgelegtes Umgangsrecht

Ich steh auch kurz vor dem gerichtlichen Umgangsrecht, habe gestern eine Vorladung für meinem Sohn ( 7 ) und mich erhalten.Vater hat bei der Scheidung auf das Umgangsrecht verzichtet. Leider stand im Urteil nur z.Zt. verzichtet der Vater darauf. Nach einem Jahr bemerkte Vater auch enmal wieder das er einen Sohn hat. Seit dem geht es mit dem Umgangsrecht bei uns nur drunter und drüber. Der Vater scheint zu glauben , dass er nur Rechte besitzt, ob es dem Jungen dabei gut geht ider nicht ist egal, hauptsache er hat sein Recht bekommen. Fabi wollte mal ein Wochenende nicht hin, schon gab es Theater, Vater bestand auf sein Recht. Dann die Sommerferien. Mittwochs rief der Vater an, das der den Sohn am Sonntag für 3 Wochen abholen käme. Fabi und ich habe mit dne Tränen gekämpft. Eine solange Zeit . Konatkt durfte Fabian wärend dieser Zeit nicht mit mir haben, wohin sie gefahren erfuhr ich auch nicht. Am letzten Tag des Urlaubs hat sich Fabian verletzt. Vater stellte, Fabi aber ohne Kommentar einfach nur vor die Haustür. Forderte per Telefon den Krankenhausberichtan. Rückanwortvom Vazer, das wäre sein Bericht, ich bekäme diesen nicht,obwohl ich mit Fabi am nächsten Tag ja zum Arzt musste. Manchmal wünsche ich mir, das es einfacher wäre das alleinige Sorgerecht zu bekommen und Fabi nicht ständig aus seinem gewohnten Leben zu reissen zu müssen. Ist soetwas denn zum Wohle des Kindes

Mitglied inaktiv - 10.09.2004, 14:33



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