Genehmigung für einen Nebenjob in der Elternzeit (2. Jahr)

 Nicola Bader Frage an Nicola Bader Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

Frage: Genehmigung für einen Nebenjob in der Elternzeit (2. Jahr)

Hallo, ich habe 2 Jahre Elternzeit beantragt. Kurz vor meiner Bekanntgabe meiner Schwangerschaft hat mich damals mein AG gekündigt; die Kündigung ist unwirksam in der Elternzeit, das war meine berufliche Vergangenheit. Ich will nur sagen, dass mein AG und ich ein schlechtes Verhältnis haben. Ich bin jetzt im 16. Monat Elternzeit und kann ja bis zu 30 h wieder arbeiten. Jetzt wohne ich nicht mehr an meinem Arbeitsplatz, sondern in einer anderen Stadt mit meiner Familie, also kann ich für meinen AG ja nicht arbeiten. Jetzt habe ich vor Ort aber einen 400,00 € Job in Aussicht, den ich dringend zusagen muß. Jetzt habe ich meinen jetzigen AG gebeten, mir eine Genehmigung für diesen Job auszustellen. Der neue AG möchte gerne diese Genehmigung haben. Ist mein alter AG dazu verpflichtet oder wie sieht es da aus? Wir brauchen den Job bzw. das Geld, was ich da verdienen kann! Vielen Dank ! Gruß, Marion Z.

Mitglied inaktiv - 02.06.2010, 12:30



Antwort auf: Genehmigung für einen Nebenjob in der Elternzeit (2. Jahr)

Hallo, Sie brauchen eine Genehmigung. Der AG kann nur ablehnen, wenn betriebliche Gründe dagegenstehen. ZB Mitbewerber Liebe Grüsse, NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 07.06.2010



Antwort auf: Genehmigung für einen Nebenjob in der Elternzeit (2. Jahr)

Du arbeitest für die Konkurrenz. Ansonsten muß er dem zustimmen. LG Peeka

Mitglied inaktiv - 02.06.2010, 13:37



Antwort auf: Genehmigung für einen Nebenjob in der Elternzeit (2. Jahr)

was das erziehungsgeld angeht, darfst du arbeiten, solange du keine volle erwerbstätigkeit ausübst (das ist in aller regel der fall, wenn die wöchentliche arbeitszeit noch unter 30 stunden bleibt). wenn du ausserdem den anspruch auf die elternzeit ausnutzt (also dich von deinem arbeitgeber freistellen lässt) gilt im prizip das gleiche. allerdings brauchst du die zustimmung deines arbeitgebers, wenn du bei einem anderen arbeitgeber arbeiten oder selbständig tätig werden willst. die erlaubnis kann nur innerhalb von 4 wochen aus dringenden betrieblichen gründen abgelehnt werden. sie muss schriftlich erfolgen. versäumt der arbeitgeber diese frist, hat er das nachsehen

Mitglied inaktiv - 02.06.2010, 13:46



Antwort auf: Genehmigung für einen Nebenjob in der Elternzeit (2. Jahr)

Hallo Darf er nur wegen betrieblichen Gründen ablehnen, die er auch begründen muss. Bist Du verheiratet ? Dann würde ich überlegen da zu kündigen, ab in die Familienversicherung Deines Mannes mit dem Kind und befreit den 400 Euro Job in der neuen Stadt annehmen. Dass Du zu diesem AG zurückkehrst liest sich wie Du schreibst eher unwahrscheinlich, oder ?

Mitglied inaktiv - 02.06.2010, 14:59



Antwort auf: Genehmigung für einen Nebenjob in der Elternzeit (2. Jahr)

ich bin verheiratet und will auf keinen Fall zurück zum alten AG. Welche Familienversicherung meinst Du? Bekomme ich dann nach meiner Kündigung überhaupt Arbeitslosengeld nach Beendigung der Elternzeit? Freue mich auf Nachricht! Vielen Dank, Marion

Mitglied inaktiv - 02.06.2010, 22:36



Antwort auf: Genehmigung für einen Nebenjob in der Elternzeit (2. Jahr)

Hallo Du kannst Dich und die Kinder kostenlos bei Deinem Mann mitversichern lassen, sofern Du nur 400 Euro verdienst. Also nicht steuerpflichtig arbeitest. Wenn Du kündigst, dann ist Deine Elternzeit eh vorbei, weil Du dann ja keinen Arbeitgeber mehr hast. Eigentlich bekommt man dann, was ALG1 betrifft eine Sperre, aber da bei Euch nun ja auch viele Kilometer dazwischen liegen kann es sein, dass Du diese gar nicht bekommst. Wie ich es verstanden habe würde der Job aufgrund der Entfernung eh nicht mehr gehen ? Ruft mal bei der Kasse vom Mann und beim Arbeitsamt an, die sagen Dir das genau.

Mitglied inaktiv - 03.06.2010, 11:00



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