Gemeinsamen Sorgerecht lt.neuer Gesetzeslage wiedersprechen?

 Nicola Bader Frage an Nicola Bader Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

Frage: Gemeinsamen Sorgerecht lt.neuer Gesetzeslage wiedersprechen?

Sehr geehrte Frau Bader, der KV möchte das gem.Sorgerecht einklagen falls ich nicht beim JA zustimme. Hat man als Mutter überhaupt Chancen? Es gibt einige Dinge die gegen das gemeinsame SR sprechen (keine Einigung mit ihm, kein Verlass etc., Selbstmordversuch als die Kinder klein waren) nur sind das vor Gericht Gründe? Ich möchte mir allerdings auch unnötigen Ärger vor Gericht ersparen und diese Zeit lieber in die Kinder (beide schulpflichtig) investieren. Allerdings kann ich schon voraussehen, dass ein gemeinsames SR nur noch mehr Stress u. Auseinandersetzungen bedeutet. Vielen Dank.

von Mygirl123 am 26.04.2013, 09:14



Antwort auf: Gemeinsamen Sorgerecht lt.neuer Gesetzeslage wiedersprechen?

Hallo, grundsätzlich sind nach der neuen Gesetzeslage ihre Chancen nicht sehr gut. Vor allem müssen sie nachweisen, dass eine Gefährdung des Kindeswohls vorliegt. Liebe Grüße, NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 02.05.2013



Antwort auf: Gemeinsamen Sorgerecht lt.neuer Gesetzeslage wiedersprechen?

Du wirst schlechte Karten haben. Ich würde davon ausgehen dass das Gericht ihm das GSR zusprechen wird. Solange keine Gefährdung für die Kinder von ihm ausgeht (und dass müsstest DU nachweisen), stehen seine Chancen sehr gut. LG Sabine

Mitglied inaktiv - 26.04.2013, 09:41



Antwort auf: Gemeinsamen Sorgerecht lt.neuer Gesetzeslage wiedersprechen?

Vielen Dank für die Antwort. Also lohnt es sich nicht zu kämpfen und ich gebe am Besten klein bei? Wenn er sich dann total quer stellt oder mit Unterschriften nicht nach kommt (wie es vor kurzen schon mal war bei einer anderen Sache) habe ich dann irgend eine Handhabe? Tut mir leid wenn ich so viel frage aber ich bin echt ratlos momentan.

von Mygirl123 am 26.04.2013, 09:49



Antwort auf: Gemeinsamen Sorgerecht lt.neuer Gesetzeslage wiedersprechen?

Das GSR wird von denen bei den das Kind lebt in meinen Augen völlig überbewertet. Es sind eine handvoll Entscheidungen die der andere Eternteil mittreffen kann dann. Im normalen Alltag spielt das überhaupt keine Rolle. Schulwahl weiterführende Schule Geplante Operationen und psychiatrische Behandlungen Pass Kontoeröffnung Pass und Konto kannst ja jetzt noch erledigen. Stellt er sich bei den anderen Punkten quer stellt man einen Antrag beim Famiiengericht, das klärt das dann. Mit dem Umgangsrecht hat das alles eh nix zu tun.

von Sternenschnuppe am 26.04.2013, 11:11



Antwort auf: Gemeinsamen Sorgerecht lt.neuer Gesetzeslage wiedersprechen?

Dass, das mit dem Umgangsrecht nichts zu tun hat weiß ich ja. Aber alleine die Schulwahl etc. kann schon zu großen Diskussionen führen. Ich muss ihm jetzt schon bei allem hinterher rennen. Wenn er was will droht er und es kann nicht alles schnell genug gehen und wenn ich mal was benötige lässt er sich Zeit findet eine Ausrede nach der Anderen und das jetzt schon. Wie soll das dann werden wenn wirklich was wichtiges ist!? Andererseits erhofft er sich glaube ich auch zu viel vom GSR er benötigt jetzt auch für alles meine Unterschrift. Aber ihm geht es nur ums HABEN!! Wenn er sich ja wirklich gut um die Kinder kümmern würde und man normal mit ihm reden könnte wäre das alles kein Thema aber das ist und war leider nie gegeben. Und jetzt muss ich mich schnell entscheiden was ich mache.

von Mygirl123 am 26.04.2013, 11:23



Antwort auf: Gemeinsamen Sorgerecht lt.neuer Gesetzeslage wiedersprechen?

Wenn er Unterschriften verweigert (z.B. für eine Schulanmeldung), dann kann diese auch durch das Jugendamt übernommen oder gerichtlich ersetzt werden (wie das genau ist weiss ich nicht, da können andere sicher eher etwas zu sagen). Ob es sich lohnt zu kämpfen - das kann ich nicht beurteilen. Ich weiss nicht was es letztlich für ihn bedeutet das GSR zu haben und wie er sich damit verhält. Grundsätzlich bin ich immer für GSR - aber ich bin auch der Meinung dass man eventuelle Probleme zwischen den Eltern nicht über die Kinder und nicht über GSR austragen darf und soll. Dies zu trennen fällt aber leider vielen schwer. Grundsätzlich bedeutet GSR ja nicht auch geteiltes Aufenthaltsbestimmungsrecht, und Dinge des Alltags können immer von demjenigen entschieden werden bei dem das Kind zu dem Zeitpunkt ist. Willst Du z.B. Dein Kind auf eine Walldorfschule schicken, und Dein Ex will dies nicht - dann ist es sicher ein Grund zu kämpfen, denn auch ein Gericht würde sicher nicht die zwingende Notwendigkeit sehen und entscheiden dass Kind soll einfach auf eine 'normale' Schule gehen. Die Schule in unmittelbarer Nähe zum Wohnort des Kindes jedoch - dagegen kann er mit Sicherheit auch bei GSR nichts machen. Versuch mit ihm über das GSR zu sprechen. Warum möchte er es haben? Mach ihm klar dass er dadurch mehr Kontakt zu Dir haben wird, und dass ihr auch miteinander reden MÜSST! Biete ihm ggf. an dass Du ihn ohne GSR dennoch mit einbindest - ihn also grundsätzlich informierst wenn das Kind z.B. ins Krankenhaus musste, wenn Vorsorgeuntersucherungen anliegen, wenn es um die Schulwahl geht etc. Ggf. reicht ihm dies schon - und er gibt sich damit zufrieden wenn Du dies dann auch wirklich durchhälst. LG Sabine

Mitglied inaktiv - 26.04.2013, 11:45



Antwort auf: Gemeinsamen Sorgerecht lt.neuer Gesetzeslage wiedersprechen?

Danke Sabine. Reden ist bei ihm Zwecklos. Warum er das GSR will kann ich genau sagen, um einfach wieder etwas zu haben was er bisher noch nicht hat. Es ist im Zuge des Umgangsrechts schon geregelt, dass er informiert wird über Operationen, Elternabende etc. aber entweder versäumt er sie oder kommt nicht... Wenn man ihn fragt warum heißt es, damit er mitbestimmen darf. Es wäre zu einfach normal mit ihm reden zu können. Da er ein Typ ist der bisher immer Glück hatte und alles durchboxen konnte und alles nach seiner Nase gelaufen ist (was auch andere private Sachen vom ihm betrifft) ist ihm das wohl egal mehr oder weniger Kontakt zu mir haben zu müssen (sind keine Gründe für ihn es nicht einzuklagen).

von Mygirl123 am 26.04.2013, 12:01



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