Frage:
Gemeinsame Elternzeit / gemeinsames Elterngeld?
Sehr geehrte Frau Bader,
im August wird unser 2. Kind zur Welt kommen. Mein Mann möchte ab Geburt bis Jahresende mit mir gemeinsam Elternzeit nehmen. Haben uns eigentlich auf unsere gemeinsame Zeit gefreut, aber Arbeitskollegen meines Mannes verunsichern uns ein wenig, dass das alles so nicht gehen würde...
1.) Gegen die gemeinsame Elternzeit kann doch sein Arbeitgeber nichts einwenden, solange wir nicht zum Sozialfall werden, oder?
2.) Kann mein Mann innerhalb dieser 4 - 5 Monate, in denen er zu Hause ist, seine 2 Monate Elterngeld in Anspruch nehmen, während ich auch bis Juli/August 2009 "meine 12 Monate" Elterngeld beziehe?
Mit bestem Dank
lolle1074
Mitglied inaktiv - 30.05.2008, 09:18
Antwort auf:
Gemeinsame Elternzeit / gemeinsames Elterngeld?
Hallo,
ist ja schon alles gesagt...
Liebe Grüsse,
Nb
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 31.05.2008
Antwort auf:
Gemeinsame Elternzeit / gemeinsames Elterngeld?
Hi,
die Elternzeit könnt ihr beide jeweils unabhängig vom Arbeitgeber planen.
Elterngeld könnt ihr auch parallel in Anspruch nehmen, evtl. lohnt es sich sogar finanziell eher, wenn dein Mann für die ganzen 4-5 Monate, die er zu Hause ist, Elterngeld beantragt (zumindest, wenn er vorher mehr als du verdient hat) und du dann die restlichen 9-10 Monate beantragst.
Gruß, Speedy
Mitglied inaktiv - 30.05.2008, 09:26
Antwort auf:
Gemeinsame Elternzeit / gemeinsames Elterngeld?
Guten moprgen und wieder mal gleich der HJinweis
Die Suchfunktion ist nicht nur zur Zierde da...
1.) Jeder von Euch hat gesetzlichen Anspruch auf 3 Jahre Elternzeit, parallel oder nicht parallel, das ist allein Eure Sache.
Da hat grundsätzlich weder der Staat noch irgendein AG mitzureden.
Gesetz ist nunmal Gesetz :-)
Selbst WENN ihr zum Sozialfall werden solltet, dürfte jeder von Euch 3 Jahre Zuhause bleiben.
2.) Dein Mann kann mind. 2 Monate, aber auch z. B. 5 Monate EG beziehen. Er ist nicht auf 2 Monate beschränkt.
Wenn dein Mann 5 Monate EG bekommt (was mehr sein dürfte als deines) dann hast Du zwar 3 Monate weniger, Ihr aber in der Summe vermutlich mehr EG bekommen :-)
Muß man halt weglegen und für später aufheben.
Viele Grüße
Désirée
Mitglied inaktiv - 30.05.2008, 09:30
Antwort auf:
Gemeinsame Elternzeit / gemeinsames Elterngeld?
An desireekk: Danke für den Hinweis, habe aber leider über die Suchfunktion nichts gefunden, was eben genau zu meiner 2. Unklarheit passt - deswegen die eigene Frage;-)
Und wenn ich das in anderen Antworten richtig verstanden habe, bekomme ich für die Zeit des Mutterschutzes nur alleine Elterngeld - deshalb meine Frage mit den 2 Monaten Elterngeld in den 4 - 5 Monaten... Leider muss ich es genau wissen, bevor wir uns auf das Wagnis einlassen - haben auch noch für unser erstes Kind zu sorgen und andere Verpflichtungen...
Gruß lolle1074
Mitglied inaktiv - 30.05.2008, 11:14
Antwort auf:
Gemeinsame Elternzeit / gemeinsames Elterngeld?
Hallo,
auch während der 8 Wochen MuSchu können beide Elternteile parallel Elterngeld bekommen!
Der einzige Spezialfall ist, dass die Mutter diese erste 2 Monate automatisch als Elterngeld-Zeit angerechnet bekommt, d.h. sie kann nicht erst ab dem 3. Monat Elterngeld beantragen.
Der Anspruch des Vaters ist davon UNABHÄNGIG und besteht parallel, wenn das so gewünscht wird.
Gruß, Speedy
Mitglied inaktiv - 30.05.2008, 11:53
Antwort auf:
Gemeinsame Elternzeit / gemeinsames Elterngeld?
Danke an speedy! So wie Sie es erklärt haben, ist es für mich eindeutig. Die ganzen Erklärungen in Broschüren etc. werfen in irgendwelchen Nebensätzen irgendwie doch immer wieder Fragen auf - weiß nicht, ob es nur mir so geht?! Aber jetzt habe ich es verstanden:-)
Gruß lolle1074
Mitglied inaktiv - 30.05.2008, 13:15