Frage: gem.Sorgerecht

Hallo Frau Bader, ich hab schon mal vor paar Tagen mein Problem geschildert. Ich bin schwanger und mein "Freund" besteht auf gemeinsames SR. (Wir sind nichtmal mehr wirklich zusammen, weil er meint, ich hätte ihn durch meine Schwangerschaft hintergangen - Pille abgesetzt) Nun gab es so eine Art Krisensitzung, zusammen mit seiner Mutter. Ganz konkrete Frage: 1. Kann der KV das gemeinsame Sorgerecht vor Gericht zugesprochen kriegen, wenn ich ausdrücklich dagegen bin? Oder kommt es dann auf die Darlegung der einzelnen Gründe an? Ich mein, er ist ja weder Alkoholiker, noch gewalttätig - in meinen Augen einfach nicht zuverlässig (genug), um Erziehungsrecht zu haben! (Er VERGISST/Verschläft Wochentage und dementsprechend Verabredungen) 2. Das Aufenthaltsbest.R. kann er doch wohl NICHT kriegen, wenn wir nicht zusammenwohnen, stimmts? Danke - auch wenns sicherlich nicht mein letztes Posting hier wird - hab ja noch 4 Monate! ;) LG, Natalia

Mitglied inaktiv - 06.01.2006, 16:46



Antwort auf: gem.Sorgerecht

Hallo, alles NEIN!!! Der spinnt wohl nicht schlecht! Gruß, NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 09.01.2006



Antwort auf: gem.Sorgerecht

Zu Frage 1.) Höchstwahrscherinlich nicht. ER muß darlegen, warum der Status Quo (also deine alleinige elterl. Sorge) für das Kind gravierend schädlicher ist , als gemeinsame elterl. Sorge... 2.) ABR könnte er nur bekommen, wenn er die elterliche Sorge inne hat. DANN kann es das ABR einklagen. Aber die Chancen setehen so bei 5% würde ich sagen... Aber wie gesagt: dazu muß er erst Mal einen Teil der elterl. sorge haben und dann vor gericht klagen. Ich kann Dir nur einen Rat geben: lass es nicht so dicht an Dich ran,.. Und schon gar nicht die Oma :-))) Was redet denn seine Mutter da mit??? Ich würde ihn überzeugen, die Vaterschaft vor der Geburt noch anzuerkennen. Denn mit Neugeborenem macht das nicht wirklich Spaß auch noch zum Jugendamt zu dackeln. Er soll es dem Kind zuliebe machen (damit dieses nicht ständig zumgezerrt werden muß), nicht für Dich. Wen nicht und er lieber die Vaterschaft hinterher gerichtlich feststellen lassen will: dann weißt Du ja, daß er anscheinend gerne ca. 3.000 - 5.000 EUR zum Fenster rauswirft :-))) Viele Grüße Désirée

Mitglied inaktiv - 06.01.2006, 20:39



Antwort auf: gem.Sorgerecht

Es stand nie zur Diskussion, dass er die Vaterschaft NICHT anerkennen würde. Das ist ja auch für mich kein Problem. Nur will ich nicht, dass er mir durch ein gemSR immer und überalle reinreden kann. Natürlich kann man auch ohne "ofizielles Recht" immer mit mir reden, wenns um die Wahl des Kindergartens geht (angenommen, ich würde einen Waldorfkindergarten bevorzugen und er nicht - kein Problem!) Aber ich will doch auch nicht wegen jeder Impfung, wo wir uns nicht einigen können, ob ja oder nein, dass er dann immer gleich vor Gericht ziehen darf!!! Das regt mich sooooo auf!!!! Und es sind doch auch wirklich ganz verschiedene Dinge, das gemSR, das AufenthaltsbestimmungsR und das UmgangsR - ich will ihm ja nicht den Umgang mit seinem Kind verbieten, das will ICH doch auch!!

Mitglied inaktiv - 08.01.2006, 18:17



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