Angenommen die Mutter ist bei der Geburt noch verheiratet mit Ehemann, der nicht der biologische Vater ihres Kindes ist. Scheidungsverfahren läuft aber schon. Der Ehemann hat ja dann automatisch das Sorgerecht für das biologisch fremde Kind. Fechtet er das erfolgreich an bzw. wird in dem Verfahren auch der biologische Vater ermittelt und erkennt dieser die Vaterschaft auch an, geht dann das Sorgerecht für das Kind vom Ehemann auf den leiblichen Vater über? Oder muss der biologische Vater erst einen Antrag für das Sorherecht stellen? Die mutter möchte es dem biologischen vater zumindest nicht freiwillig geben. Das er es natürlich trotzdem beantragen kann und das gericht meist zugunsten der väter entscheidet weiß sie, aber sie möchte zumindest die Möglichkeit dem Gericht mitzuteilen, dass ein gemeinsames Sorgerecht nicht im Sinne des kindeswohls ist (Vater hat psychische störungen und plant komische dinge, für die sie auch beweise hat), aber wenn das sorgerecht AUTOMATISCH vom ehemann auf den biologischen vater geht, stehen die chancen schlechter. Denn das Sorgerecht jemandem wegzunehmen ist ja schwieriger als es einem zu verwähren, der es noch nie hatte und einen Erstantrag stellt. Wie sieht das rechtlich aus? Gruß
von SinaJune am 27.04.2020, 09:31