Hallo Frau Bader,
vor meiner Elternzeit habe ich Vollzeit gearbeitet. Ich bekam mein Gehalt laut Tarif und eine gewisse Summe als Posten "Mehrarbeit". Dieses Geld habe ich über mehrer Jahre erhalten. Immer das gleiche, ohne wirklich Mehrarbeit geleistet zu haben. Das war ein kleiner "Bonus" vom Chef. Viele Mitarbeiter haben das bei uns so. TZ in Elternzeit wurde ich nur lt Tarif bezahlt. War für mich so ok. Jetzt lief meine Elternzeit ab und ich arbeite wieder Vollzeit. Jedoch fehlt nun der Posten Mehrarbeit auf dem Lohnzettel.
Laut Lohnbüro stimmt das so.
Kann mir der Chef dies einfach streichen?
Vielen Dank!
von
blue-pearl88
am 28.08.2018, 11:21
Antwort auf:
Gehalt
Hallo,
steht etwas dazu im Vertrag? TV? Hat der AG unter Vorbehalt (auf Abrechnung, per Brief, am schwarzen Brett) gezahlt?
Liebe Grüße
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 28.08.2018
Antwort auf:
Gehalt
Ist diese Sonderzahlung vertraglich vereinbart? Sprich als Teil des Gehaltes festgelegt? Dann kann nicht einfach gestrichen werden (zB 13. Monatsgehalt als Weihnachtsgeld vertraglich vereinbart). Ist sie eine freiwillige Zusatzzahlung und auch als solche deklariert, kann sie auch wieder gestrichen werden. Meist steht dann aber auch im vertrag, dass sie entfallen kann.
Wenn nun allen MA´s diese Zahlung gestrichen wurde - ok. Wenn nur dir, würde ich nachfragen, mit welcher Begründung. Denn solange du deinen Vertrag wie zuvor erfüllst, gibt es ja keinen Grund, nur dir diese Zahlung zu verweigern.
von
cube
am 28.08.2018, 11:56