Meine Kollegin hat ein Jahr EZ beantragt.
Sie will danach 15 Stunden arbeiten.
Sehe ich es richtig, dass sie mit dem Chef ein neues Gehalt verhandeln muss und sie kein Anrecht auf das Gehalt vor der Geburt hat. Außerdem kein Recht auf die alte Stelle.
Ist das richtig?
Vielen lieben Dank!!!
von
blue-pearl88
am 16.04.2018, 13:22
Antwort auf:
Gehalt
Hallo,
Nein, sie hat Anspruch auf anteiligen Lohn wie vorher vereinbart und auf eine adäquate Stelle.
Liebe Grüße
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 17.04.2018
Antwort auf:
Gehalt
das würde ich an ihrer stelle so eh nicht machen. sie kann bis zu 30 h während der elternzeit arbeiten und hat so kündigungsschutz. wenn sie ohne elternzeit die 15 h arbeitet, ist dieser schutz weg. auch der alte vertrag ist weg! sie müsste wie du sagst einen neuen vertrag machen. würde sie die ez verlängern und während diesr die gewünschten stunden arbeiten, bekäme sie anteilig von vorher halt die 15 h bezahlt. sie hat anrecht auf gleichwertige arbeit, aber nicht auf ihren exakten alten arbeitsplatz
von
mellomania
am 16.04.2018, 21:31
Antwort auf:
Gehalt
Aber sie hat doch nur 1 Jahr Elternzeit beantragt. Jahr zwei und drei muss ihr doch nicht genehmigt werden, oder?
Danke
von
blue-pearl88
am 16.04.2018, 21:46
Antwort auf:
Gehalt
Ist das Kind schon da- also die EZ bereits gemeldet? Dann muss der AG einer Verlängerung tatsächlich nicht mehr zustimmen.
Hier wird für solche Fälle einfach eine befristete Zusatzvereinbarung zum Arbeitsvertrag geschlossen und selbstverständlich erhält man (anteilig) das gleiche Gehalt für die gleiche Position.
Das gilt für alle Mitarbeiter, die TZ arbeiten möchten, denn das ist ja nicht nur nach der Geburt eines Kindes möglich, sondern es haben erstmal generell alle diesen Anspruch.
von
Tini_79
am 17.04.2018, 06:33
Antwort auf:
Gehalt
Danke für eure Antworten.
Sehe ich auch alles so, also mit TZ in EZ. Mache ich auch gerade.
Aber angenommen der AG lebt die EZ ab und sie will eh die nächsten 10 Jahre nur TZ arbeiten. Dann braucht sie einen neuen Vertrag mit 15 Stunden. Hat sie ein Recht auf ihr altes Gehalt oder ist dies neu zu verhandeln? Unser Chef gibt Müttern gern weniger. Und hat sie ein Recht auf die gleiche / gleichwertige Stelle oder kann er ihr alles anbieten?
Danke
Lg
von
blue-pearl88
am 17.04.2018, 08:32