Ich fange mein Mutterschutzfrist am 9.4.2019 an und eigentlich soll bis 16.7.2019 dauern.
Kriege ich das Gehalt für diese 9 Tage, die ich noch in arbeiten im April und dann das gleiche im Juli ?
Was wenn Mutterschutzfrist fängt nicht ab 1 Tages des Monats an?
von
Natalia21
am 01.04.2019, 11:42
Antwort auf:
Gehalt vor dem Mutterschutz
Hallo,
bis zum beginn des Mutterschutzes anteilig und dann MG.
Liebe Grüße
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 01.04.2019
Antwort auf:
Gehalt vor dem Mutterschutz
Ja, vom 1-8.04 normales Gehalt. Danach von der KK bis zu 13 € pro Tag und Differenz zum normalen Lohn dann vom AG.
Gehst du nach dem Mutterschutz direkt wieder in VZ arbeiten? Falls ja, dann anteilig für den Rest des Monats Gehalt. Gehst du nicht wieder arbeiten sondern in EZ, dann gibt es EG. Wobei das dauern kann bis es ausgezahlt wird also entsprechen schnell beantragen sobald alle Unterlagen da sind.
Die wenigsten Geburtstermine liegen so das der Mutterschutz immer einem Kalendermonat entspricht, das ist also völlig normal das da entsprechend dann anteilig geschaut wird. Was für das EG wichtig ist, das wird mit Ausnahme der Zeit wo sich Mutterschutz und EG überlappen, immer nur nach Lebensmonaten gerechnet. Nie nach Kalendermonaten. Wenn euer Kind an einem 20ten geboren wird, schätze ich mal anhand des Mutterschutzbeginns, dann gilt für das EG immer ein Lebensmonat beginnt am 20ten und endet im darauf folgenden Monat am 19ten.
von
Felica
am 01.04.2019, 13:07