Frage: Gehalt nach EZ

Sehr geehrte Frau Bader, im Mai diesen Jahres endet meine EZ. Vor der EZ habe ich als Marktleiterin(38h) gearbeitet.Nach der EZ werde ich 25h arbeiten, da sonst die Kinderbetreuung nicht funktioniert.Dementsprechend kann ich die Stelle als Marktleiterin nicht mehr antreten und werde als Verkäuferin arbeiten. Bekomme ich dann das Gehalt einer Verkäuferin (25h) oder mein vorheriges Gehalt auf 25h runtergerechnet? MfG

von Krakenbein am 21.02.2013, 11:48



Antwort auf: Gehalt nach EZ

Hallo, das alte Gehalt heruntergerechnet Liebe Grüße, NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 25.02.2013



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