Gehalt in BV nach Elternzeit (Gehalt variierte je nach Std)

 Nicola Bader Frage an Nicola Bader Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

Frage: Gehalt in BV nach Elternzeit (Gehalt variierte je nach Std)

Guten Tag Frau Bader, ich befinde mich nun einige Wochen vor der Geburt meines zweiten Sohnes und bräuchte nun eine Information, da ich nicht weiß woher ich sie sonst bekommen könnte. Ich war bei meiner ersten SS ab der 13. Woche im BV und habe ja weiter Gehalt bekommen. Nun hatte ich zwei Jahre Elternzeit, wo ich nicht gearbeitet habe. In dieser trat die zweite SS ein. Ich bin direkt zu Ende der ersten Elternzeit ins BV gestartet, sprich habe die Arbeit erst gar nicht wieder aufgenommen, da ich dann schon in der 20. Woche war. Nun werde ich generell nach geleisteten Stunden bezahlt. So war es im ersten BV der Schnitt der letzten drei Monate. Da ich ja jetzt aber gar nicht gearbeitet habe, muss ich wissen was mir mein Chef nun zahlen muss?! Die letzten drei Monate waren ja 0 Stunden gearbeitet da Elternzeit. Muss er den Schnitt nehmen wie im ersten BV oder kann er es auf Minimum (160 Std welches vertraglich festgelegt ist) reduzieren? Also vertraglich bekomme ich auf jeden Fall 160 Std gezahlt und nur diese wurden mir nun auch überwiesen. Meiner Meinung nach darf mir ja aber kein finanzieller Nachteil entstehen und er muss das zugrunde legen wie bei BV der ersten SS oder? Freue mich sehr über eine Antwort. Liebe Grüße Nadabamo

von Nadabamo am 05.02.2018, 12:38



Antwort auf: Gehalt in BV nach Elternzeit (Gehalt variierte je nach Std)

Hallo, Sie bekommen das, was Sie ohne Beschäftigungsverbot bekommen hätten. Können Sie denn in irgendeiner Weise nachweisen, wie viel der Arbeitgeber Sie eingesetzt hätte? Ansonsten bekommen Sie im Zweifel das, was Sie vor dem ersten Kind bekommen haben. Liebe Grüße NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 06.02.2018



Antwort auf: Gehalt in BV nach Elternzeit (Gehalt variierte je nach Std)

Auf keinen Fall steht dir mehr zu, als du tatsächlich hättest arbeiten können, wenn du nicht freigestellt worden wärst. Für wieviele Stunden hättest du denn in Anbetracht der Kinderbetreuung fürs erste Kind bei der Arbeit sein können? Ist das erste Kind wöchentlich vollzeitlich betreut, so dass du auf 160 Std. kämst? Gibt es Nachweise für die Vollzeitbetreuung?

Mitglied inaktiv - 05.02.2018, 14:24



Antwort auf: Gehalt in BV nach Elternzeit (Gehalt variierte je nach Std)

Wir hatten nichts anderes vereinbart. Sprich mein Vertrag lebte wieder voll auf. Haben uns nicht auf Teilzeit oder sonstiges geeinigt vorher. Also ich wäre Vollzeit wieder arbeiten gegangen. Wäre es also somit zu unrecht, dass er mir lediglich den Mindestsatz der Vetraglich festgelegt ist (für Zeiten mit zu wenig Arbeit) zahlt? LG

von Nadabamo am 06.02.2018, 12:36



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