Gehalt im Urlaub nach Elternzeit mit neuem Vertrag

 Nicola Bader Frage an Nicola Bader Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

Frage: Gehalt im Urlaub nach Elternzeit mit neuem Vertrag

Hallo Frau Bader, Ich war nun 2 Jahre in Elternzeit vor meiner Elternzeit habe ich einen 100std. Vertrag gehabt seit den 01.09. Ist meine Elternzeit beendet und ich habe einen neuen Vertrag mit 10std im Monat unterschrieben (dieser gilt auch ab dem 01.09 und ist gewollt) Nun habe ich noch 48Tage Urlaub (inkl. Resturlaub) seit dem 01.09 befinde ich mich nun im Urlaub und heute habe ich das erste mal wieder Gehalt bekommen, allerdings nur für die 10std. Ist es nicht so, dass sich mein Gehalt auf die letzten 12wochen vor meiner Elternzeit berechnen würde? Oder ist das jetzt "erlischt" aufgrund des neuen Vertrages? Ich hoffe sehr auf eine Antwort Liebe Grüße Alexandra

von Schnubbel12345 am 26.09.2018, 17:42



Antwort auf: Gehalt im Urlaub nach Elternzeit mit neuem Vertrag

Hallo, ob Ihnen der gesamte Urlaub noch zusteht, kann ich nicht beurteilen, ich weiß ja nicht, von wann er ist. Grundsätzlich können Sie aber Urlaub, der zu Beginn der Elternzeit noch bestanden hat, bis zum Ende des Folgejahres nehmen. Wenn Sie tatsächlich noch die Urlaubsansprüche aus der Vollzeit haben, sind diese auch in Vollzeit abzugelten. Liebe Grüße NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 27.09.2018



Antwort auf: Gehalt im Urlaub nach Elternzeit mit neuem Vertrag

Ich glaube, dass es verlischt ist. Du hättest erst Urlaub bei 100h-Vertrag/Monat nehmen müssen und dann auf den 10h-Vertrag/Monat wechseln können. Wenn du von Mo.-Fr. arbeitest und sich darauf die 48 Tage Urlaub beziehen hättest du deinem AG mitteilen können, dass du das 3.Jahr EZ nimmst und TZ in EZ arbeitest azf deinen Vertrag und gerne bevor du startest deinen Resturlaub von 48 Tagen nehmen möchtest (wäre dann bis zum 7.11 gewesen). Da du für Sept. +Okt. auch Anspruch auf Urlaub hast (5 Tage) würdedt du diese auch noch hinten dran hängen und wärest dann beim 14.11.. Und der Verzrag mit 10h/Monat wäre dann ab 15.11.. Arbeitest du TZ in EZ (3.Jahr)? Wenn ha, Urlaub vom Jahr 2018 musst du bis Ende März 2019 nehmen. Aber Urlaub von Janzar-August 19 könntest du auch ab September 19 nehmen, wo dann vermutlich dein 100h-Vertrag wieder greift und du somit den Urlaub damit ausgezahlt bekommst. Du hättest dir die 48 Tage auch auszahlen lassen können. Das wäre dann evtl. nach 100h/Monat gewesen. Wie oben schon geschrieben, ich glaube für jetzt ist es zu spät.

von Ani123 am 26.09.2018, 19:17



Antwort auf: Gehalt im Urlaub nach Elternzeit mit neuem Vertrag

Hallo Ani123 Ich habe grade ein Gerichtsurteil vom Europäischen Gerichtshof gefunden - ähnlicher Fall) Auswirkung auf das Urlaubsentgelt Das Urteil des EuGH hat jedoch nicht nur Auswirkung auf die Urlaubstage, die nicht gekürzt werden dürfen, sondern damit auch auf das Urlaubsentgelt. Auch das Urlaubsentgelt, das Sie während des Urlaubs von Ihrem Arbeitgeber erhalten, darf bei einem Übergang von Vollzeit in Teilzeit nicht gemindert werden. Wenn Sie also nach dem oben genannten Beispiel von den 18 Urlaubstagen einen Teil während Ihrer Teilzeit nehmen, erhalten Sie für diese Tage Ihr Gehalt nach Ihrem Bruttogehalt während der Vollzeitbeschäftigung und nicht nach Ihrem aktuellen Teilzeitgehalt..... Auch die Resturlaubstage dürfen nicht gekürzt werden

von Schnubbel12345 am 26.09.2018, 20:09



Antwort auf: Gehalt im Urlaub nach Elternzeit mit neuem Vertrag

im urteil steht vom übergang vollzeit in teilzeit. hast du deinen bestehenden vertrag gelassen und die stunden gekürzt oder hast du einen komplett neuen vertrag unterschrieben? das dürfte von belang sein

von mellomania am 26.09.2018, 21:43



Antwort auf: Gehalt im Urlaub nach Elternzeit mit neuem Vertrag

Sehe ich auch so. Ist der alte Vertrag beendet/gekündigt worden, erlöschen auch die Ansprüche daraus, sofern sie nicht vor Vertragsende geltend gemacht wurden. Im konkreten Fall hättest du dann den alten Vertrag so kündigen müssen, dass du vorher eben noch den Urlaub nimmt oder vereinbarst, dass dir dieser ausgezahlt wird. Allerdings könnte man dem AG durchaus vorwerfen, dich darauf nicht hingewiesen zu haben. Schließlich spart er so eine Menge Geld auf deine Kosten - ob das so rechtens ist? Oder steht es irgendwo im alten Vertrag, dass bei Kündigung usw. Gehst du innerhalb des noch bestehenden Vertrages nur mit der Stundenanzahl runter, bleiben die Ansprüche erhalten.

von cube am 27.09.2018, 09:28



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