Hallo Frau Bader! Ich hatte Sie am 18.11. schonmal um Hilfe gebeten. Einiges konnte ich mir mittlerweile selber beantworten, etwas Unklarheit besteht jedoch immer noch und ich wäre Ihnen sehr dankbar, wenn Sie mir helfen könnten. 1.) Wenn ich in der Elternzeit teilzeit arbeite, muss ich dann einen neuen Vertrag unterschreiben und der alte Vollzeitvertrag ruht einfach? 2.) Falls ich direkt nach Antritt der Arbeitsstelle (mit niedrigem Grundgehalt plus Umsatzbeteiligung) schwanger werde und man konnte noch kein Durchschnittsgehalt der letzten drei Monate nach Wiedereinstieg nach Elternzeit bei Teilzeitarbeit ermitteln, wie sähe denn dann das Gehalt während eines erhaltenen Beschäftigungsverbotes aus? 3.) Wenn man in der Elternzeit Teilzeit arbeitet und man bekommt ein Beschäftigungsverbot wegen erneuter Schwangerschaft, bekommt man dann dennoch weiter sein Teilzeitgehalt bezahlt? Macht es dafür einen Unterschied ob man in Elternzeit vom 1. Kind Teilzeit arbeitet oder die Elternzeit von Kind 1 beendet , Teilzeit arbeitet und dann erneut schwanger wird? Ich würde mich sehr über eine Antwort freuen. Vielen Dank.
von Zwergenmama13 am 24.11.2013, 20:26