Hallo Frau Bader,
derzeit bin ich im Erziehungsurlaub und möchte nun wieder für einige Wochenstunden im meiner alten Firma als Webdesignerin arbeiten (10-12 h pro Woche). Nun hat aber die Geschäftsführung gewechselt und mein neuer Chef verlangt, daß ich einen neuen Arbeitsvertrag unterschreibe, in dem auch festgehalten wird, daß ich nur für wenige Stunden arbeite (vorher war es Vollzeit). Was muß ich rechtlich dabei beachten, da ich ja nach dem Erziehungsurlaub wieder voll arbeiten möchte?
Vielen Dank im voraus.
Katrin aus Tabarz
Mitglied inaktiv - 07.11.2000, 07:35
Antwort auf:
Geänderter Arbeitsvertrag im Erziehungsurlaub
Liebe Katrin, dieser Vertrag kann top-gefährlich werden! Wichtig ist, daß Sie ihn genau lesen und prüfen (Sie können ihn mir auch schicken zur Kontrolle, dann lesen Sie mal www.homepage-recht.de). Es scheint mir nämlich so, als wolle Ihr neuer Chef Sie mit einer Teilzeitstelle abspeisen, die dann auch nach dem EU weitergilt.Da Sie das nicht wollen, ist Vorsicht geboten. Wichtig ist dabei in erster Linie die Dauer der Gültigkeit des Vertrages. Diese muß ausdrücklich auf den EU beschränkt sein.
Gruß,
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 07.11.2000