Hallo,
sprich man bei einer Entbindung in der noch nicht vollendeten 37Kw. noch von einer Frühgeburt, so dass sich der Anspruch auf das Mutterschaftsgeld verlängert? Und/oder spielt auch das Geburtsgewicht eine Rolle?
Mitglied inaktiv - 20.11.2000, 15:07
Antwort auf:
Frühgeburt; Mutterschaftsgeld
Liebe Anke, daß mit der 37. SSwo habe ich auch schon häufiger gehört. Aber in den Kommentaren steht als nötiges Erfordernis, daß der Arzt eine Frühgeburt bescheinigt, sonst gibt es eine Verkürzung der Schutzfrist vor der Geburt.
Wenn eine anerkannte Frühgeburt vorliegt, verlängert sich die fRist nach der Geburt auf 12 Wo.
Gruß,
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 20.11.2000
Antwort auf:
Frühgeburt; Mutterschaftsgeld
Frühgeburt bezieht sich auch auf das Gewicht: unter 2500 g. Wieso weiß das unsere Rechtsanwältin alles nicht?! Warum können Sie nicht mal nachschlagen, schließlich sind das ganz normale und häufig vorkommende Fragen!
Mitglied inaktiv - 21.11.2000, 13:32
Antwort auf:
Frühgeburt; Mutterschaftsgeld
Also 1. war die Frage korrekt beantwortet, denn der Arzt muß die Frühgeburt bescheinigen, ansonsten verlängert sich nix (worauf sich diese Bescheinigung begründet, entscheidet der Arzt und nicht der RA)
2. hatte sie nachgeschlagen (im Kommentar zum MuSchuG, wo es nunmal so eindeutig drinsteht)
3. ist es sehr unhöflich, jemanden der in seiner Freizeit sich einem Forum widmet so derartig anzugreifen und
4. Niemand ist allwissend und gerade im deutschen Recht, entscheiden öfter Richter, als der Gesetzeswortlaut
MfG
Undine
Mitglied inaktiv - 21.11.2000, 21:16