Hallo Fr. Bader,
am 8.9. wurde Julian geboren.
ich bin beamtin auf zeit, privat versichert und beihilfe berechtigt.
mein mann ist auch privat versichert.
nun hab ich vom labor der entbindungsklinik eine rechnung für eine laboruntersuchung von julian bekommen.
meine frage: zahlt das meine private KV?
und: wieviel zeit haben wir, um julian zu versichern?
gibt es da fristen oder stichtage, die wir beachten müssen?
Herzlichen dank
Stefanie
Mitglied inaktiv - 24.09.2003, 18:55
Antwort auf:
Frist Krankenversicherung Baby?
Hallo,
was besseres fällt mir auch nicht ein.
Aber vielleichtzahlen die rückwirkend (aber eher unwahrscheinlich...)
Gruß,
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 25.09.2003
Antwort auf:
Frist Krankenversicherung Baby?
Frist für den Kontrahierungszwang (Annahmenzwang) in der PKV: 2 Monate ab Geburt. Max. mit der gleichen Leistung, die auch Mutter / Vater versichert hat.
Besser versichert werden kann das Kind auch, das aber nur MIT Gesundheitsprüfung.
Die Rechnung müßt Ihr dann aber schon wahrscheinlich vorher selbst zahlen...
Viele Grüße
Désirée
Versicherungskauffrau
Mitglied inaktiv - 24.09.2003, 20:47
Antwort auf:
Frist Krankenversicherung Baby?
danke dir erst mal.
d.h, ich bleibe quasi auf den Kosten für den Neugeborenen-Screeningtest auf stoffwechsel-krankheiten sitzen?
*grummel*..
LG
Stef
Mitglied inaktiv - 24.09.2003, 21:46
Antwort auf:
Frist Krankenversicherung Baby?
Nein, die Versicherung wird dann rückwirkend zur Geburt abgeschlossen.
Egal, wie hoch die bis dahin angefallen Kosten sind, sofern noch der Kontrahierungszwang gilt.
Viele Grüße
Désirée
Mitglied inaktiv - 25.09.2003, 22:27