freiwillige Zahlungen in der Elternzeit

 Nicola Bader Frage an Nicola Bader Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

Frage: freiwillige Zahlungen in der Elternzeit

Hallo, folgende Frage: mein Mann hatte nach der Gbeurt unseres Sohnes (im Sommer 2012) 2 Monate Elternzeit in Anspruch genommen. Er ist im Maschinenbau tätig. In seinem Betríeb gibt es, neben dem normalen Lohn, ein Prämiensystem. Die Prämie wird 1x/ Jahr ausgeschüttet und ist abhängig 1. von der Leistung (Bewertung durch Vorgesetzte) sowie 2. von den Fehltagen. D.h. die Prämie wird anhand der Leistungsbeurteilung ausgerechnet und dann wird je nach Anzahl der (i.d.r. krankheitsbedinbgten) "Fehltage" in dem enstprechenden Jahr gekürzt. Es handelt sich um eine freiwillige Zahlung des AG. Bsp. Jemand müsste aufgrund seiner Bewertung z.B. 300€ bekommen, war aber 20 Tage krank im jeweiligen Jahr uns bekommt dann nix. Mein Mann hat nun eine sehr gute Beurteilung für 2012 bekommen und würde nun theoretisch ca. 500€ bekommen. Da er aber 2 Monate Elternzeit gemacht hat, soll er nun nichts bekommen.Meine Frage: Ist so etwas rechtens? MfG yvi_f

Mitglied inaktiv - 09.01.2014, 23:58



Antwort auf: freiwillige Zahlungen in der Elternzeit

Hallo, da es eine freiwillige Zahlung ist und Fehltage berücksichtigt werden, halte ich das für zulässig. Liebe Grüße, NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 10.01.2014



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