Frage: Freistellung zum Stillen

Sehr geehrte Frau Bader, ich weiß, dass stillenden Müttern laut Mutterschutzgesetz täglich eine Stunde Freistellung fürs Stillen zusteht, bin aber in meinem Fall im Zweifel. Ich arbeite 6 Stunden täglich, von daher also zweifellos. Allerdings ist meine Tochter schon 16 Monate alt und ich stille sie morgens, mittags und abends noch je 10 Minuten. Kann der Arbeitgeber da im Hinblick auf das Alter des Kindes die Freistellung verweigern? Prinzipiell könnte man ja behaupten, man stille z.B. ein vierjähriges auch noch und auf Freistellung pochen. Vielen Dank im Voraus für Ihre Antwort Susanne

Mitglied inaktiv - 01.04.2003, 19:26



Antwort auf: Freistellung zum Stillen

HAllo, in dem Alter ist es unproblematisch. Gruß, NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 02.04.2003



Antwort auf: Freistellung zum Stillen

Im Mutterschutzgesetz gibt es keine Altersbegrenzung für Stillzeiten. Allerdings kann der Arbeitgeber eine Bescheinigung (Arzt oder Hebamme) verlangen; von daher ist es also nicht ganz so leicht, für ein 4-jähriges Stillzeiten zu fordern....

Mitglied inaktiv - 01.04.2003, 20:08



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