Fragen zur Arbeitssituation nach Elternzeit

 Nicola Bader Frage an Nicola Bader Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

Frage: Fragen zur Arbeitssituation nach Elternzeit

Hallo Frau Bader, meine Situation: Im Oktober endet meine Elternzeit. Ich bin schwanger und könnte dann nur noch 2 Monate arbeiten, bevor der Mutterschutz beginnt. Vor der EZ hatte ich eine Vollzeitstelle, kann aber jetzt nur Teilzeit arbeiten. Der Betrieb hat weniger als 15 Mitarbeiter. Mein Arbeitgeber will mir keine Teilzeitstelle geben. Fragen: Wäre ich verpflichtet, eine Vollzeitstelle anzunehmen? Kann der AG mir kündigen, wenn ich das nicht tue? Kann er mir betriebsbedingt kündigen? Ab wann muss ich ihn von meiner Schwangerschaft unterrichten? Was wäre die beste Lösung, wenn der AG und ich uns nicht einigen können - sollte ich dann kündigen? Besten Dank im voraus + viele Grüße Henriette

Mitglied inaktiv - 12.06.2006, 11:24



Antwort auf: Fragen zur Arbeitssituation nach Elternzeit

Hallo, 1. Von der SS muss er eigentlich sofort nach Kenntnis Mitteilung erhalten 2. Wenn Sie die Arbeit nicht antreten, kann er fristlos kündigen. Ansonsten müssen Sie dies tun. 3. Warum soll er Ihnen betriebsbedingt kündigen? Zum einen ist das sehr schwer wegend er SS möglich, zum anderen liegt es doch nicht am Betrieb, dass Sie nicht arbeiten können Gruß, NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 13.06.2006



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