Hallo Frau Bader,
Meine Situation im Moment ist so !
Ich bin damals in der Ausbildung schwanger geworden haben dann im 2 Ausbildungsjahr ein Beschäftigungsverbot bekommen und habe nach der Geburt 3 Jahre elternzeit genommen ! Jetzt endet meine elternzeit im Januar 2016 . Habe vor kurzem erfahren das ich wieder schwanger bin , will meine ausbilsungsbetrieb aber nicht kündigen ! Was ist mit der Zeit vom Januar bis zum Mutterschutz des zweiten Kindes ?
von
255950dk
am 03.10.2015, 12:55
Antwort auf:
Frage zur Ausbildung und elternzeit!
Hallo,
wichtig ist doch, ob Sie die Ausbildung fortführen können. Das entscheidet nichtd er AG (der muss Ihnen in der Zwischenzeit einen Ausbildungsplatz zur verfügung stellen), sondern die Kammer bzw Schule.
Liebe Grüße
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 05.10.2015
Antwort auf:
Frage zur Ausbildung und elternzeit!
Ganz einfach, wenn der Ausbildungsstatus noch besteht, dann meldest du dich bei deinem Ausbilder das du ab Januar eigentlich wieder die Ausbildung beginnen möchtest, Du allerdings wieder schwanger bist. Dann hat der AG mehrere Option:
1. Er sagt, Du kommst arbeiten bis zum neuen Mutterschutz
2. Er gibt die wieder ein BV
3. Er stellt dich entgeltlich frei.
Fraglich ist halt nur, ob der Status der Ausbildung noch erfüllt ist. Es gibt Ausbildungen wo du innerhalb einer bestimmten Frist zur Prüfung erscheinen musst, ansonsten sind diese hinfällig. War bei mir damals zB der Fall, die Prüfung zur Diätassistentin musste innerhalb der 4 Jahren gemacht und bestanden werden. Ansonsten wäre ich nicht zur Prüfung zugelassen worden. Hatten eine welche wegen Krankheit ein Jahr verlängert hatte, die hat Rotz und Wasser geschwitzt ob sie die Prüfungszulassung bekommt (auch wegen hoher Fehlzeit im Wiederholungsjahr). Und danach, ob sie bestanden hat, sie hätte die Prüfung nicht einmal wiederholen dürfen.
Mitglied inaktiv - 03.10.2015, 13:51
Antwort auf:
Frage zur Ausbildung und elternzeit!
Ich würde jetzt sowieso erstmal bis zur 13 Woche warten bis ich es meinem Arbeitgeber mitteile ..
Dann könnte ich es ihm mitteilen er darf mich aber nicht kündigen oder mich zwingen zu kündigen ? Da ich seid Wochen immer wieder ein Brief bekomme ob ich im Januar die Ausbildung weiterführe , ansonsten sollte ich meinerseits kündigen !
von
255950dk
am 05.10.2015, 09:03