Hallo,
ich bekomme noch bis Ende September 2008 von meinem geschiedenen Mann nachehelichen Unterhalt (Ende September wird meine 2. Tochter 3 Jahre). Muß ich meinem Exmann mitteilen, wenn ich wieder arbeiten gehe und wird dann mein nachehelicher Unterhalt gestrichen?
Vielen Dank im Voraus.
MfG
Kathrin
Mitglied inaktiv - 22.01.2008, 21:10
Antwort auf:
Frage zum nachehelichen Unterhalt
Hallo,
das kann man so pauschal nicht sagen - das hängt vom Titel ab und ob Sie vorher gearbeitet haben.
Liebe Grüsse,
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 23.01.2008
Antwort auf:
Frage zum nachehelichen Unterhalt
ich habe vor der Elternzeit halbtags gearbeitet. Und einen Titel hab ich nicht, nur für den Unterhalt für meine 1. Tochter.
Mitglied inaktiv - 23.01.2008, 17:33