Frage: Frage zum Unterhalt

Hallo Heute haben wir eine Neuberechnung des Unterhalt meines Mannes für seinen Sohn bekommen. Komischerweise muss er nun 100 Euro mehr zahlen, obwohl es aufgrund der Geburt unseres Sohnes neu berechnet worden ist. Was wir uns gerade fragen. Er hat durch die Heirat mit mir Lohnsteuerklasse 3, ich nun 5, also habe ich deutlich weniger als vorher. Nun falle ich als Frau in der Berechnung völlig raus, zähle nicht ( obwohl ohne Einkommen und im Mutterschutz / Erziehungszeit ) , aber nur durch die Hochzeit hat er ja überhaupt mehr Geld ? Ist es richtig, dass sich der Selbsterhalt bei einem verheirateten Mann in keinster Weise erhöht, obwohl er ja auch für Frau und Kind aukommen muss. Und auch für das Kind der Frau aus früherer Beziehung ? Der Kindsvater zahlt nicht mehr, Unterhaltsvorschuss bekomme ich durch die Hochzeit auch nicht mehr, weil er dafür nun aufkommen muss, aber wovon bitte ? Freue mich auf Antwort

Mitglied inaktiv - 09.09.2010, 20:46



Antwort auf: Frage zum Unterhalt

Kleiner Nachtrag. Schon nach der Hochzeit gab es eine Neuberechnung, aber da änderte sich nix. Jetzt hat sich das Einkommen nicht geändert und ein Kind kam hinzu und es sollen 100 Euro mehr sein ? Und es kann doch nicht rechtens sein, dass der steuerliche Vorteil für Eheleute für uns nun gar keiner ist ? Und auch im Bezug auf meinen Großen die Hochzeit eher negativ ist :-(

Mitglied inaktiv - 09.09.2010, 20:49



Antwort auf: Frage zum Unterhalt

Das ist leider richtig so. Sehr zum Nachteil der "Zweitfrauen". Mein Mann zahlt vollen Unterhalt für seine Tochter, die er nichtmal sehen kann und der Unterhalt wurde trotz Geburt eines weiteren Kindes nicht herabgesetzt. Wenn man es überspitzt nimmt, zahlen wir als Zweitfrauen durch Heirat , den Unterhalt für ein fremdes Kind. Denn wäre es nicht zur Heirat gekommen, hätte der Pflichtige eine andere Steuerklasse und würde demnach weniger Unterhalt zahlen. Das geht ja sogar noch weiter. Erstattungen aus eurer gemeinsamen Steuererklärung werden zur Unterhaltsberechnung mit herangezogen. Der Selbstbehalt soll übrigens zum Januar wahrscheinlich um 50 € steigen. Du bist genau wie wir einer der Verlierer der tollen Unterhaltsrechtreform. So gut es jetzt auch ist, das alle Kinder gleichberechtigt sind und vorrangig, so bleiben Ehefrauen ohne Einkommen völlig aussen vor. Bei uns geht es ja sogar noch weiter. Ich hab auch noch 2 Kinder mit in die Ehe gebracht, wo ich keinen Unterhalt für bekomme, aber auch keine Leistungen nach Hartz IV. da wir eine Bedarfsgemeinschaft sind, darf quasi mein Mann auch noch für die Stiefkinder aufkommen und der leibliche Vater reibt sich die Hände und ist fein raus. Allerdings ist es ja so, das diese Ausgaben bei der Unterhaltsberechnung keinerlei berücksichtigung finden. Hier stehen BGB fürs Unterhaltsrecht und das SGB fürs Sozialrecht im völligen Gegensatz. Wir haben bis vors Oberlandesgericht in Düsseldorf geklagt. Ausser Spesen nichts gewesen. Uns wäre noch der Weg der Verfassungsbeschwerde geblieben... aber was hätte uns das genützt. Wünsch euch alles Gute.

Mitglied inaktiv - 09.09.2010, 22:09



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Danke für Deine Antwort Nine. Ist bei uns auch so, dass er ihn nicht sehen darf. Klar, ich weiss dass Unterhalt nichts mit dem Umgang zu tun hat, aber irgendwo sind es knapp 250 Euro die netto weg sind für etwas, an dem er nichtmal teilhaben darf. Hätte er einen Platz im Leben meines Mannes, dann würde das emotional ganz anders aussehen denke ich. Nun fragt man sich zwangsläufig, wie es denn wäre, wenn er Steuerklasse 5 nimmt, sobald ich wieder arbeite. Oder 4/4 . Kann doch echt nicht sein, dass der steuerliche Vorteil der Ehe vom Unterhalt aufgesogen wird !!! Die Anwaltskosten um eventuell mal Umgang zu bekommen kann man auch nirgendwo abziehen :-( Verquere Welt ....

Mitglied inaktiv - 10.09.2010, 07:55



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Sorry, er darf die Steuerklasse nicht mehr wechseln um damit dann weniger Unterhalt zu zahlen. Das könnte so enden, das ihr tortzdem den berechneten Unterhalt bezahlt obwohl er jetzt weniger ausgezahlt hat. Man ist verpflichtet alle steuerlichen Vergünstigungen in Anspruch zu nehmen, um das höchstmögliche an Unterhalt zu zahlen. Doch es ist leider so, das der Splittingvorteil zu Gunsten des unterhaltsberechtigten Kindes geht. Wäre ja nicht so schlimm, wenn man als neue Ehefrau mit in die Berechnung reinfällt, aber das ist ja nunmal nicht so. Wir haben vor Unterhaltsrechtsreform gerade mal 44 € Unterhalt gezahlt, weil ich mit berücksichtigt worden bin. Nun sind es 272 € . Nee, ihr könntet , wenn ein Umgang stattfindet die Umgangskosten anrechnen lassen. Aber was will man machen, wenn die Mutter sich hinstellt und meint, das Kind will ja gar keinen Kontakt. Was ich viel schlimmer finde ist, das Väter in diesem Land keinerlei Rechte haben und wenn sie welche haben, sind sie trotzdem äusserst schwer durchzusetzen. Das geht doch schon los, das man als Vater kein Recht darauf hat, sich vom Jugendamt beraten zu lassen. Das geht nur per Anwalt, den man natürlich bezahlen muss. Und da hapert es schon bei vielen. ZUmal dann immer noch ungewiss ist, ob man dann auch zu seinem Recht kommt. Tut mir leid, aber ich sehr wir sitzen im selben Boot. Ein reizender Richter hat mir mal ins Gesicht gesagt, das ich selber schuld bin , wenn ich einen geschiedenen Mann heirate. Frech oder??? Ich könne mich ja trennen, dann würde es mir finanziell besser gehen.

Mitglied inaktiv - 10.09.2010, 12:33



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Durch die StKl 3 hat er bedeutend mehr netto, was sich auch auf den Unterhalt von seinem Kind 1 auswirkt. Allerdings muss man prüfen, 1.) ob bei der Berechnung auch 3 unterhatsberechtigte Personen berücksichtigt wurden. Denn nicht nur die Kinder sind unterhaltsberechtigt, Du selbst direkt nach der Geburt ja auch. Der Kindesunterhalt geht zwar vor, aber es kann wichtig sein wie in der DT eingestuft wurde. 2.) ob durch den Kindesunterhalt für beide Kinder nicht der Selbstbehalt unterschritten wird 3.9 oder ob man mit Deinem Unterhalt evtl. eine Mangelfallberechnung durchführen muss (google mal). Dein "Großer" hat gar nichts damit zu tun, dass der UHV wegfällt wusstet Ihr ja. Und wenn Du wieder arbeitest würde ich IMMER 4/4 wählen, es ist DEIN Lohn, den Du schmälerst! Viele Grüße Désirée

Mitglied inaktiv - 10.09.2010, 12:37



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Danke für Eure Antworten. Wir werden das nun nochmal prüfen lassen. 360 Euro werden ihm für Miete angerechnet, wie sollen wir da eine Wohnung finden in der Zeit, in der ich nicht arbeite und gerade mal 400 Euro Elterngeld bekomme ? Vielleicht haben wir ja Glück und sind so ein Mangelfall. Möchte nochmal erwähnen, dass der kleine ja seinen Unterhalt bekommen soll, aber es kann nicht sein, dass wir dadurch ans Existensminimum kommen.

Mitglied inaktiv - 10.09.2010, 12:53



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Genau das ist das Problem. Wir sind hier zu Hause 10 Personen und trotzdem haben die nur 360 € Miete anerkannt, obwohl ich kein Einkommen habe und unsere tatsächlichen Wohnkosten bei weit über 1000 € liegen. Die begründen das damit, das die Kinder ihren Mietanteil in ihrem Unterhalt drin haben. Und wo ich meinen Mietanteil herbekomme ist denen doch egal. Wenn ihr durch die Unterhaltszahlung ins Hartz IV rutscht, dann ist es unrechtmäßig. Alles andere könnt ihr glatt vergessen. Kannste dir ganz eifnach ausrechen. Eure Regelsätze, Miete und den zu zahlenden Kindesunterhalt... Würde da ein Zahlbetrag bei rauskommen, müsste der Unterhalt gekürzt werden. Weil es nicht sein kann, das die Allgemeinheit bzw. der Staat dann wieder den Unterhalt zahlt bzw. für euch aufgrund von Unterhaltszahlungen Hartz Iv zahlen müsste. Das Problem ist, das die Berechnungsgrundlagen fürs Exiztensminimum (quasi Hartz IV) andere sind als für die Unterhaltsberechnung. Letzten hatte ich erst ein Gespräch mit unserenm Anwalt, weil ich auch dachte ich hätte in der Erziehungszeit Anspruch, du hast keinen Anspruch auf Unterhalt von deinem Mann, du hast lediglich einen Taschengeldanspruch, wenn du kein eigenes Geld verdienst. Ehegattenunterhalt steht nur der in Trennung lebenden Frau oder der Exfrau zu. Eigentlich Schizophren es dann Ehegattenunterhalt zu nennen. Wir stehen im zweiten Rang und wenn für dich nichts übrig bleibt, hat man eben Pech gehabt. Der Gang zum Hartz IV-Amt ist meistens zwecklos, denn die rechnen anders, da seit ihr die Bedarfsgemeinschaft und die rechnen dann schon aus, das es reicht.

Mitglied inaktiv - 10.09.2010, 13:35



Antwort auf: Frage zum Unterhalt

10 Personen ? Respekt !! Puh, dann habt ihr ja fast alle Instanzen durch, oder ? Klar, soll der Junge bekommen was ihm zusteht, aber es ist echt verhext. Bleibt einem wohl nichts anderes übrig, als den Zwerg eher in die Betreuung zu geben und früher zu arbeiten. Wo dann wieder das Elterngeld gekürzt wird und die Betreuungskosten den Verdienst auffressen und eigentlich alles beim Alten ist. Auch wenn es nichts miteinander zu tun hat, aber er zahlt für ein Kind welches er gar nicht richtig kennt, da macht keiner was... Geht es ums Geld dann ist der Vater der Depp und alle reagieren sofort !!! Von den Schulden die seine Ex gemacht hat um sich heimlich eine eigene Wohnung ( Amt zahlt ) einzurichten, versteckten Mahnungen und dem Gerichtsvollzieher nach der Trennung will ich gar nicht sprechen. Die Schulden zahlen wir heute noch ab :-(

Mitglied inaktiv - 10.09.2010, 13:42



Antwort auf: Frage zum Unterhalt

Ja, es ist genauso, wie du schreibst. Sowie es ans geld des Vaters geht, geht das alles ruckzuck. Natürlich sollen die Kids das bekommen, was ihnen zusteht, aber es kann nicht zu Lasten der neuen Familie gehen und das ist heute leider so. Auch wenn es niemand so offen hören will. Das mit der Schuldengeschichte kennen wir auch nur zu gut. Die Ex meines Mannes hat auch ein Haufen Schulden gemacht, die wir schlußendlich abbezahlt haben. Es ist traurig, das man als Zweitfamilie zugunsten der ersten Ehe seine Kids eher in die Betreuung geben muss, um das alles zu zahlen. Mir graut es schon vor der erneuten Anpassung der Düsseldorfer Tabelle. Das soll wohl auch zum Januar 2011 passieren. Wie schon geschrieben, wie hatten quasi alle Instanzen durch, jede Menge Kosten für nichts und wider nichts. Wir hätten noch vors Verfassungsgericht gehen können, um diese Unrechtmäßigkeit zwischen Sozialrecht(Stiefvater kommt für Stiefkinder auf) und Unterhaltsrecht (keine ANrechnung der Stiefkinder, obwohl der Stiefvater für sie sorgt). Aber wir haben keinen Sinn mehr darin gesehen und irgendwann hat man auch keine Lust mehr, sich immer wieder mit dem Thema auseinanderzusetzen, obwohl es eigentlich falsch ist. Ich kann dir noch folgendes Forum zum Thema Unterhalt, Umgang und ähnliches empfehlen. http://forum.isuv.org/index.php?sid=ef6751bfd365f1f5d5197395e994352a LG Nine

Mitglied inaktiv - 10.09.2010, 15:48



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