Frage: Frage von unten Gehalt?

Vielen Dank für die Antwort Frau Bader. Aber jetzt weiß ich nicht welches Gehalt? Das von 23 Stunden oder 42,5 Stunden?

von Katlhu am 01.07.2016, 15:13



Antwort auf: Frage von unten Gehalt?

Hallo, soa us dem Zusammenhang gerissen kann ich das leider nicht beantworten. Liebe Grüße NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 04.07.2016



Antwort auf: Frage von unten Gehalt?

Frau Bader wird dir ohne die Antworten auf die Fragen von Sternenschnuppe auch nicht mehr sagen können. War Teilzeit in EZ vereinbart bei den 23 Stunden oder hast du damals deinen Vollzeitvertrag abgeändert?

von malini am 02.07.2016, 14:06



Antwort auf: Frage von unten Gehalt?

Man darf in der Elternzeit ja garnicht mehr wie 30 Stunden arbeiten. Es wurde auch kein Vertrag geändert. War ein Jahr zuhause. Dann war ich eineinhalb Jahre arbeiten und hab dann die restlichen Monate Elternzeit nochmal genommen. Ich hab einfach nur mit 23 Stunden weiter gemacht sonst wäre ich über die 30 gekommen. Nun ist die Elternzeit komplett rum. Hätte jetzt wieder angefangen zu arbeiten.

von Katlhu am 02.07.2016, 14:50



Antwort auf: Frage von unten Gehalt?

Dann lebt der Vollzeitvertrag wieder auf und Dir steht auch dieses Gehalt zu. Rufe an und, weise freundlich darauf hin, dass das übersehen wurde. Die Umlagekasse ersetzt das, was Du auch verdienen würdest.

von Sternenschnuppe am 02.07.2016, 14:57



Antwort auf: Frage von unten Gehalt?

Du hättest ja z. B. auch den Vollzeit- dauerhaft in nen Teilzeit Vertrag abändern und dann nochmal in EZ gehen können, deshalb die Nachfrage. Wenn es aber Teilzeit in Elternzeit war und deine EZ jetzt rum ist, dann ist wieder der Vollzeitvertrag inkraft.

von malini am 03.07.2016, 18:42



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