Frage... gerne auch an euch alle die helfen können oder erfahrung haben

 Nicola Bader Frage an Nicola Bader Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

Frage: Frage... gerne auch an euch alle die helfen können oder erfahrung haben

hallo frau bader, ich habe da mal ganz viele fragen, hoffe sie können mir dennoch weiter helfen. ich überlege mich von meinem partner zu trennen da ich es einfach nich mehr aushalte so wies momentan ist. wir haben aber zusammen einen sohn der anderthalb wird. ich habe auch das alleinige sorgerecht für den kleinen da wir weder verheiratet sind noch sonst was. wohnen nur zusammen. er bekommt hartz4 und wir sind in seiner berechnung mit drin. nun stellt sich für mich die frage ob ich anspruch auf das geld habe, da er es ja nur bekommt weil wir zusammen wohnen und in dem antrag stecken. was stehen mir für gelder zu wenn ich ausziehe? weiß aber leider nich wohin und wie ich dies finanzieren sollte. ach für mich is das alles so schwer *unter trönen steh* ich hab keine ahnung von nichts was behördengänge oder gelder vom staat angeht. jedenfalls so viel steht fest, in dieser wohnug könnte ich nich bleiben und zusammen weiter leben mit ihm könnte ich auch nicht. wie ist es wenn ich ausziehe(obwohl ich nicht weiß wo ich hin soll, keine freunde, familie weit weg u.u.u.), welches geld würde ich bekommen können? was passiert mit dem sorgerecht? kann ich das für immer alleine behalten oder kann er beim jugendamt anspruch darauf stellen auch sorgerecht zu haben? wie siehts aus mit dem unterhalt? weil er ja hartz4 bekommt. was ist mit dem umgangsrecht? wenn ich das nich mehr will... muss ich es ihm gewährleisten? vaterschaft hat er anerkannt. hätte ich jetz fast vergessen zu sagen. wie sieht es auch aus mit den schulden die er auf seinem namen laufen hat aber in der zeit entstanden sind ..wo wir zusammen waren. naja noch sind wirs ja... hätte ich dann auch mal rechtlich einen anspruch darauf einen babysitter bezahlt zu bekommen ein mal in der woche oder im monat das ich dann mal was für mich tun kann? sorry für die vielen fragen, aber ich weiß einfach nich weiter. hoffe sie können mir helfen Mammichen

Mitglied inaktiv - 18.07.2005, 21:23



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Hallo, Mailady hat recht. Gruß, NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 19.07.2005



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Also, wenn du ausziehst musst du das auf der ALG2 Stelle melden dann bekommst du ALG2 für dich und deinen SOhn. Das alleinige Sorgerecht behällst du, gegen das Umgansrecht kannst und solltest du nichts machen, denn auch wenn ihr zwei nicht mehr klar kommt hat dein Sohn ein Recht auf Vater und Mutter und wenn er den Umgang warnimmt erübrigt sich ein Babysitter, für den er sicher keinen Zuschuß zahlen muss. Wenn er auch ALG " bekommt wird er sicher keinen Unterhalt zahlen können muss aber verstärkt nach Arbeit suchen und das auch nachweisen. Bis er dann wieder Arbeit hat kannst du auf dem Jugendamt Unterhaltsvorschuß für deinen SOhn beantragen. Bei der Wohnung musst du drauf achten dass sie 60 qm nicht übersteigt und vom Preis her im Rahmen bleibt. Ich hoffe ich konnte bisl helfen. lg

Mitglied inaktiv - 18.07.2005, 22:29



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es ist aber auch so das ich überhaupt kein geld habe um mir ne neue wohnung zu nehmen, und diese einzurichten... gibt es da noch möglichkeiten??

Mitglied inaktiv - 19.07.2005, 11:47



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hi mammichen... was die kosten der wohnung angeht, sprich kaution und miete übernimmt das alg2-amt, wenn du glück hast (und einen netten sachbearbeiter) gibt es vereinzelt auch darlehen, die irgendwann zurückbezahlt werden müssen... liebe grüße und alles liebe butterblume

Mitglied inaktiv - 20.07.2005, 12:24



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