Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Nach dem Erziehungsurlaub (auch an alle Erfahrung

Nicola Bader

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Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

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Frage: Nach dem Erziehungsurlaub (auch an alle Erfahrung

Mitglied inaktiv

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Hallo. Mein AG konnte mir leide keine geeignete Teilzeitstelle anbieten (tägl von 15-19 Uhr)nach dem Erziehungsurlaub. Ich bin dann wieder auf Vollzeit gegangen. Habe ich sobald ich zb 1 Monat gearbeitet habe eine Möglichkeit dann auf Teilzeit zu gehen? Oder muß man da eine gewisse Frist abwarten? Hat da wer auch Erfahrungen? Vielen Dank viele grüße steffi


Mitglied inaktiv

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Hallo Frau Bader, es wurde mir eine TZ Stelle angeboten mit unmöglichen Arbeitszeiten. Die Frage ist jetzt wenn ich zb dann 1 oder 3 Monate dort arbeite ob ich dann die Möglichkeit nochmals habe auf TZ zu gehen oder nicht? Weil ich denke wenn ich eingearbeitet bin dann bieten sie mir evtl eine andere Stelle mit besseren arbeitszeiten an? Wollte nur wissen ob das geht und ob es da Fristen gibt? Vielen Dank für Ihre Mühe LIebe Grüße Steffi


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

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Hallo, das geht natürlich, wenn beide Parteien sich einig sind auch ohne Fristen! Gruß, NB


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