Frage: Frage bezüglich Unterhalt

Hallo, mein Mann hat aus seiner vorherigen Beziehung eine Tochter, die mittlerweile 14 Jahre alt ist. Nun hat seine Ex geheiratet und sie und das Kind tragen nun den Namen des Mannes. Musste dieser das Kind dazu nicht adoptieren? Falls ja, muss mein Mann doch keinen Unterhalt mehr zahlen oder? Vielen Dank schon mal im voraus. LG Monika

Mitglied inaktiv - 26.03.2010, 20:40



Antwort auf: Frage bezüglich Unterhalt

Hallo, wieso soll er es adoptieren mùssen? Der Vater bleibt doch der Vater. Wenn alle sich einig sind, kann man das machen. Aber Unterhalt sollte dabei nicht der Hauptgrund sein Liebe Grùsse NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 01.04.2010



Antwort auf: Frage bezüglich Unterhalt

Im Rahmen einer Einbenennung kann das Kind den Ehenamen mit annehmen. Ich gehe davon aus, dass Dein Mann kein Sorgerecht hat ? Eine Adoption ist dazu nicht notwendig und diese bedarf auch bei alleinigem Sorgerecht der Mutter die Zustimmung des leiblichen Vaters. Das heisst dass Dein Mann angeschrieben wird und seine Unterschrift geben müsste. Hat er dies nicht getan, so ist er weiterhin zu Unterhalt verpflichtet.

Mitglied inaktiv - 26.03.2010, 20:54



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Hallo, richtig,mein Mann hat kein Sorgerecht und er hat auch nix unterschrieben.

Mitglied inaktiv - 26.03.2010, 21:08



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Ja, dann ist es lediglich eine Einbenennung, damit sie als Familie einheitlich heissen. Liest sich etwas so als ob zwischen Kind und Vater auch kein Kontakt besteht ? Dann ist es pschologisch für das Kind schon besser, in meinen Augen ! Bei uns war es andersrum, mein Mann hat unseren Namen angenommen, weil ich als Mutter niemals anders heissen wollte als mein Kind ;-)

Mitglied inaktiv - 26.03.2010, 21:10



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Auch richtig. Kontakt zwischen meinem Mann und seiner Tochter besteht nicht. Mir ging´s halt nur um den Unterhalt. Er zahlt für zwei Kinder Unterhalt (610,00 Euro), wir haben ein Kind zusammen, ich geh momentan nicht arbeiten und er verdient auch nicht allzu viel. Aber dann kann halt nix ändern. D. h. noch ein paar Jährchen durchhalten. Vielen Dank. LG Monika

Mitglied inaktiv - 26.03.2010, 21:17



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Kenne ich auch, mein Mann hat auch noch einen Sohn aus erster Beziehung. Nach langen Prozessen nun endlich mit geregeltem Besuchsrecht, was bisher immer verweigert wurde. Wegen dem Unterhalt haben wir neulich erst neu rechnen lassen. Bei aller Liebe und so gern er will, aber was nicht geht geht nicht. Man kann das beim JA neu berechnen lassen. Muss sich eben nackig machen, aber auch die "neue" Familie hat ein Recht auf eine vernünftige Existens. Adoptieren würde mein Mann meinen Sohn gern, aber noch gebe ich dem leiblichen Vater die Chance zu seinem Kind zu stehen. Mal sehen......

Mitglied inaktiv - 26.03.2010, 21:23



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Neu berechnen geht nicht, da er sowieso je nur das Minimum bezahlt. Beim Jugendamt nachzufragen, war keine gute Idee, denn da wurde ich so hingestellt, als ob ich nicht will, dass mein Mann keinen Unterhalt zahlt. Ist aber nicht so. Nur wollte ich nicht mit unserem Kind am Existenzminimum leben, was wir aber tun, da er soooooo... viel Unterhalt bezahlt. Das dein Mann deinen Sohn gern adoptieren würde, finde ich aller Ehren wert. Aber ehrlich. Stell dir vor, das geht (warum auch immer) nicht gut bei euch, dann zahlt er für ein Kind, das nicht von ihm ist.

Mitglied inaktiv - 26.03.2010, 21:30



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Eben, darum will ich es auch noch nicht ;-) Eine Adoption hat in meinen Augen nichts mit dem Paar zu tun, sondern einzig und alleine mit ihm und meinem Sohn. Sollte mein Ex weiterhin jeglichen Umgang verweigern und die jahre ziehen ins Land und BEIDE wollen es dann immernoch, dann gebe ich mein OK. Wie sagt man so schön ? Eine Ehe kann man scheiden lassen, eine Adoption ist für immer ! Und darüber sollten sich beide klar sein. Und er hat ja einen leiblichen Vater der lebt, er ist ja nicht tot. Wer weiss wie es in 5-10 Jahren aussieht ?? Papa ist und wird mein Mann sein und bleiben :-) Ärgerlich dass bei Euch da nichts mehr geht, aber wenn es schon der Mindestsatz ist :-( Mich haben diese Zahlungen vor allem in der Zeit aufgeregt in denen er keinen Umgang haben durfte, denn man zahlt für nix irgendwie, weil man ja gar keine Beziehung haben darf zu dem Kind. Klar steht es den Kindern zu, keine Frage, aber auch haben sie ein Recht auf Umgang.

Mitglied inaktiv - 26.03.2010, 21:38



Antwort auf: Frage bezüglich Unterhalt

wenn der kv kein sorgerecht hat und das kind den namen der mutter trägt, ist eine einbenennung OHNE zustimmung des vaters möglich. die unterhaltszahlungen betrifft das nicht.

Mitglied inaktiv - 27.03.2010, 08:25



Antwort auf: Frage bezüglich Unterhalt

Unterhalt kann immer neu berechnet werden - 610 `€ für 2 Kinder - von denen eins 14 Jahre alt ist, ist nicht soviel. Grundsätzlich muss man(n) natürlich auch die Verantwortung für 3 Kinder übernehmen, wenn er sie gezeugt hat.

Mitglied inaktiv - 28.03.2010, 09:28



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Hallo, wieso soll er es adoptieren mùssen? Der Vater bleibt doch der Vater. Wenn alle sich einig sind, kann man das machen. Aber Unterhalt sollte dabei nicht der Hauptgrund sein Liebe Grùsse NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 01.04.2010



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