Ich hätte da auch mal eine Frage Ich habe einen Sohn aus einer früheren Beziehung wir haben das gemeinsame Sorgerecht. Nun möchte ich das alleinige Sorgerecht beantragen da sich der Vater überhaupt nicht kümmert Und jahrelang keinen Kontakt mehr hat. Ich lebe in einer neuen sehr glücklichen Beziehung und wir heiraten am 10.12.2005 Und nun habe ich das Theater und er muss einwilligen das mein großer den Namen von meinem Mann annehmen darf . Ich muss ihm immer fragen doch er zeigt null Intresse an seinem Sohn.
Ist das eine langwirige Sache und das muss ja gerichtlich eingeklagt werden.
An wem muss ich mich wenden um dieses in die Wege zu leiden.
Bitte können Sie mir weiterhelfen Es ist mir sehr wichtig
Liebe Grüße Janine
Mitglied inaktiv - 28.11.2005, 09:23
Antwort auf:
Frage Sorgerecht
Hallo,
ja, dass muss über das Gericht laufen, ich würde mich zunächt an das JA wenden. Es sei denn, er stimmt freiwillig zu. Da Namensrecht ist unabhängig davon, wenn das Kind seinen Namen trägt.
Gruß,
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 28.11.2005
Antwort auf:
Frage Sorgerecht
Keine gute Idee, dem Kind den Namen einer nicht verwandten Person zu geben! Jetzt ist es offenbar noch klein und kann sich nicht wehren, später aber kann es zu heftigsten Problemen führen!
Aber auch, wenn Du Dir jetzt ganz sicher bist, daß Eure Beziehung hält: sollte sie scheitern hat Dein Kind einen Namen, mit dem es nichts verbindet.
Was spricht denn gegen einen Doppelnamen bei Dir selber?
Mitglied inaktiv - 28.11.2005, 11:27
Antwort auf:
Frage Sorgerecht
Wir tragen dann alle den gleichen Familiennamen das ist doch auch besser für das Kind. Er ist fast 8 Jahre und möchte das ja auch und mein Mann ist für Ihn sein Papa und kein Fremder!
Gruß Janine
Mitglied inaktiv - 29.11.2005, 08:16