Hallo,
Ich habe Sie schon mal das gefragt aber leider keine konkrete Antwort bekommen,Frage Sie nochmal ;) ich brauche die Antwort mit DATUM BItte..vielen Dank.
Ich in ab dem 17.05.13 im Mutterschutz.
Entbindungstermin:28.06.13
Jetzt muss ich beim Arbeitgeber Elternzeit beantragen..
Frage:
1) ab welchem Datum fängt Eltenzeit an?
2) ab wann bis wann schreibe ich in dem Antrag(Elternzeit) rein,von wann bis wann ich in .Elternzeit bin,wenn ich 1 Jahr Elternzeit möchte?
Lg,tina
von
TinaTuna
am 06.05.2013, 16:41
Antwort auf:
Frage Elternzeit
Hallo,
bitte lesen Sie die Hinweise.
Eine Antwort mit Datum wäre eine Einzelberatung und ist hier nicht zulässig.
Liebe Grüße,
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 08.05.2013
Antwort auf:
Frage Elternzeit
Hängt davon ab, was du willst!
Möchtest du 1 Jahr ab Geburt, dann meldest du EZ bis zum 27.06.14 an und hast genau 1 Jahr EZ verbraucht. (Musst aber auch am 1. Geburtstag des Kindes wieder arbeiten.)
Möchtest du 1 Jahr ab Mutterschutzende, dann meldest du sie bis zum 23.08.14 an und hast 1 Jahr und 8 Wochen verbraucht.
Du kannst aber auch EZ bis zum zB 28.07.2014 anmelden oder bis zum Ende der Sommerferien in deinem Bundesland.
Ganz wie du willst!
In allen Fällen kannst du als Startdatum das Geburtsdatum schreiben...
Gruß
Sabine
von
SumSum076
am 06.05.2013, 17:33
Antwort auf:
Frage Elternzeit
Lieben Dank für deine Antwort! ;))))
Wenn ich 1 Jahr ab Mutterschutzende beantragen möchte,bekomme ich dann das Elterngeld bis zum 23.08.13? Oder bekomme ich für die 8 Wochen kein Elterngeld?
Und bis wann muss ich das beim Arbeitgeber anmelden? Wenn ich ab Mutterschutz möchte?
Danke dir ganz arg! ;*
von
TinaTuna
am 06.05.2013, 21:46
Antwort auf:
Frage Elternzeit
Das Elterngeld musst du unabhängig von der Elternzeit betrachten.
Elterngeld gibt es nur bis zum 1. Geburtstag. Bist du alleinerziehend kannst du es auch bis zum 14. Lebensmonat bekommen.
Egal für wie lang du Elternzeit bei deinem AG anmeldest.
Möchtest du direkt nach dem Mutterschutz in Elternzeit gehen, muss die Anmeldung spätestens 7 Wochen vor Beginn der Elternzeit oder anders herum 7 Wochen bevor der Mutterschutz endet beim AG sein.
Kommt dein Kind pünktlich oder später, solltest du die Anmeldung in der ersten Woche nach der Geburt los schicken.
Gruß
Sabine
von
SumSum076
am 06.05.2013, 22:33