Sehr geehrte Frau Bader, in welcher Form muss die Mutterschutzzeit im Zeugnis vom Arbeitgeber formuliert werden? Ich habe ein Zwischenzeugnis meines Arbeitgebers bekommen, da mein Zeitvertrag demnächst ausläuft, in dem von einer "kurzen Unterbrechung der Tätigkeit - aufgrund der Geburt der Tochter" die Rede ist. Ist eine so "schwammige" Formulierung erlaubt? Ich bin sofort nach dem Mutterschutz wieder arbeiten gegangen, allerdings im Rahmen der Elternzeit nur halbtags. Vielen Dank für Ihre Hilfe, Nicole
Mitglied inaktiv - 07.11.2002, 10:51