Hallo Frau Bader,
ich fahre einen Dienstwagen (1%Regelung) und überlege diesen im MuSchu abzugeben, um mehr Mutterschaftsgeld zu erhalten.
Mir stehen ja 100% des Nettogehalts zu.
Oder wird der Firmenwagen nicht im MuSchu vom Netto abgezogen?
Viele Grüße
mo
Mitglied inaktiv - 12.03.2012, 14:01
Antwort auf:
Firmenwagen und Mutterschaftsgeld
Hallo,
ein Firmenwagen, der als Sachbezug zum Arbeitsentgelt gehört und dessen Gewährung nicht widerruflich vereinbart wurde, ist nach dem Urteil BAG 11.10.2000 - 5 AZR 240/99 während der Zeiten des Mutterschutzes weiter zu gewähren.
Ob Sie, wenn Sie den Wagen während des Mutterschutz abgeben, mehr Nettogehalt bekommen, hängt von dem Vertrag ab. Ein einseitiges Umwandeln halte ich nicht für zulässig.
Liebe Grüße,
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 12.03.2012