Hallo Frau Bader, ich bin bis Ende Mai 06 in Elternzeit und wieder schwanger. Mein bisher deutscher AG wurde von einer amerikanischen Firma aufgekauft. Der alte Firmenname soll offiziell zum 1.1.06 verschwinden. Ich bin in Frankfurt angestellt, habe aber bisher noch keinen neuen Vertrag wegen der Firmenübernahme bekommen. Nun meine, zugegebenermassen etwas voneinander abweichende Fragen: 1. Muss mir der neue AG weiterhin die Elternzeit geben (auch für das im Februar kommende zweite Kind) oder kann er mir aufgrund der neuen Situation kündigen? 2. Falls die EZ auch für das zweite Kind rechtsgültig ist, könnte ich theoretisch 3 volle Jahre beantragen und von mir aus vorzeitig kündigen, falls sich ein neuer Job auftut? Vielen Dank für Ihre Hilfe! Stephani
Mitglied inaktiv - 08.07.2005, 09:37