Frage: Finanzielle Unterstützung?

Guten Abend Fr. Bader, ich habe einen 2 Jährigen Sohn, bin also nicht mehr in Elternzeit. Ich habe noch bis kurz vor unserem Umzug im Oktober letzten Jahres in meinem alten Geschäft gearbeitet (monatlich zwei Wochenenden), habe dann aufgrund des Wegzuges aufgehört. Nun bin ich wieder schwanger, seit Januar bekommen wir kein Elterngeld mehr (war auf 2 Jahre gesplittet), mein Mann verdient ca 1700Euro netto, ist derzeit oftmals in Kurzarbeit und verdient dann nur 67% von seinem vollen Gehalt. Jetzt kommen wir schon merklich ins Schleudern finanziell. Meine Frage: steht mir denn irgend ein Geld in meiner/unserer Lage zu? Leider habe ich für meinen Sohn keinerlei Betreuungsmöglichkeit, was ja wohl wegen Arbeitslosengeld wichtig sei. Habe auch gehört dass Schwangere sich nciht arbeitslos melden könnten? Können sie uns weiterhelfen?

Mitglied inaktiv - 01.03.2009, 21:17



Antwort auf: Finanzielle Unterstützung?

Hallo, 1. Man kann doch bis zum 3. Geb. des Kindes in EZ sein 2. Arbeitslosengeld bekommen Sie nur, wenn Sie dem Arbeitsmarkt zur Verfügung stehen 3. Evtl. bekommen Sie ergänzend Hartz IV, dass kann ich nicht beurteilen Liebe Grüsse, NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 02.03.2009



Antwort auf: Finanzielle Unterstützung?

Hartz 4 würde ich ausschließen bei dem was dein Mann hat, Kindergeld usw. Ich habe für mich und 3 Kids mit H4 + Unterhalt + Kindergeld 1200€. ALG gibts tatsächlich nur, wenn du dem Arbeitsmarkt zur Verfügung stehst aber nicht tust, da du ja dein Kind nicht in einer Einrichtung hast. Versuche H4, Wohngeld usw. zu beantragen aber versprch dir nicht zu viel davon. lG Kerstin

Mitglied inaktiv - 02.03.2009, 16:53



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