Hallo Frau Bader, mein Sohn wurde am 1. April 2001 geboren und ich habe für ihn Erziehungsgeld fürs erste Jahr in Höhe von 900 DM beantragt. Ich lebe in eheähnlicher Gemeinschaft und mein Partner hat ein Jahresbruttoeinkommen von ca. 76000 DM. Ich selbst bin zwar arbeitslos gemeldet, beziehe aber (aufgrund keines Berufsabschlusses) keine Leistungen und gelte somit als "Hausfrau". Nun habe ich den Antrag eingereicht und daraufhin ein Schreiben erhalten mit folgenden Satz: "Ihren Unterlagen ist zu entnehmen, dass Sie bis unmittelbar vor der Geburt Ihres Kindes nicht erwerbstätig waren. Insofern wäre nach den derzeit vorliegenden Voraussetzungen die Beantragung von nicht budgetiertem Erziehungsgeld (max. 600 DM) für Sie günstiger, da Sie dann auch für das zweite Jahr Erziehungsgeld beantragen könnten.! Heisst das jetzt das das Einkommen meines Partners nun doch nicht mit eingerechnet wird? Ich habe die Möglichkeit meine Entscheidung noch einmal zu überdenken und den Antrag zu ändern. Noch etwas: ich habe meinen Partner angegeben im Antrag, da er aber zwischenzeitlich arbeitslos war fehlen noch die Unterlagen über sein Einkommen, die wir noch nachreichen müssen. Ich wäre Ihnen sehr dankbar wenn Sie mir bei meinem Problem helfen können...vielen Dank im voraus. LG...Cranberrie
Mitglied inaktiv - 04.05.2001, 21:36