Guten Tag Frau Bader.
Ich erwarte am 11.10.2017 mein erstes Kind. Da ich im Kindergarten arbeite bin ich bereits von Anfang an im beschäftigungsverbot und habe daher noch meinen gesamten Urlaub von 30 Tagen nach der Geburt über. Jetzt ist meine Frage. Da unser Kind voraussichtlich Mitte des Monats kommt würde ich gerne nach den acht Wochen Mutterschutz zu nächst einen Teil meines Rest Urlaubes nehmen und dann ab Januar für zwei Monate in Elternzeit mit Elterngeld gehen. Also für Januar und Februar und im März würde ich den Rest meines Urlaubes verplanen. Mein Mann würde dann ab März für 6 Monate in Elternzeit mit Elterngeld gehen wollen. Ist dies so möglich ?
Vielen Dank
Freundliche Grüße
von
Noxee
am 04.07.2017, 11:29
Antwort auf:
Erst Resturlaub und dann Elternzeit?
Hallo,
schreiben Sie mal in Mo. auf, wer wann EZ nehmen will.
Liebe Grüße
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 06.07.2017
Antwort auf:
Erst Resturlaub und dann Elternzeit?
Das geht nicht wenn du Elterngeld bekommen willst und davon gehe ich aus.
Elterngeld gibt es nur nach lebendmonaten des kindes.
von
sterntaler82
am 04.07.2017, 12:08
Antwort auf:
Erst Resturlaub und dann Elternzeit?
Du willst wirklich wieder VZ arbeiten wenn Dein Kind gerade mal 4-5 Monate alt ist? Und das wegen ein paar Tage Urlaub? Der dir zudem bis nach der EZ erhalten bleiben würde?
Da du EG eh immer nur nach ganzen Lebensmonaten nehmen kann, fällt die Planung so eh weg. Wenn Du nach dem Mutterschutz erst noch Urlaub nimmst, fällt der Monat EG weg. Genauso wenn das nicht Tag genau geplant ist für März. Ein Tag VZ und der EG-Anspruch für den kompletten Lebensmonat ist für dich futsch - selbst wenn es nur Urlaub ist.
Davon ab, wenn dein mann auch EG nutzen will habt ihr 14 Monate welche ich aufteilen könnt. Mindestens 2 davon falle für deinen Mutterschutz aber schon dir zugute. Und du musst dich, genau wie Dein Mann, für die ersten 2 Jahre festlegen. Wenn Du also deinem AG sagst, du kommst spätestens im März wieder mit VZ - für den Urlaub - und es klappt nicht so wie ihr gedacht habt - dann muss der AG nicht zustimmen wenn Du dann doch wieder in EZ willst. Davon ab, man kann auch innerhalb der EZ in TZ bis zu 30 Std arbeiten. Das Einkommen wird aber eben dann auf das EG angerechnet. Wenn Du schon planst so schnell weider zu arbeiten, dann würde ich persönlich über EG Plus nachdenken. Außer ihr seit auf Dein VZ-gehalt angewiesen und dein Mann verdienst so viel weniger wie du das es mit seinem EG dann langt. Ihr könntet sogar beide EG-Plus machen - auch die Option gibt es.
Alles IMO besser wie das was ihr jetzt plant. Der Urlaub wie gesagt verfällt nicht. Ihr könnt aber jetzt nicht schon mit Faktor Kind rechnen - einfach weil ihr ja noch nicht wisst wie das Kind drauf sein wird. Ich bezweifel das Du mit einem Schreibaby Bock haben wirst wieder VZ zu arbeiten. Auch Thema Stillen - wenn Du das planen solltest - wäre ein ungewisser Faktor. Davon ab wüsste ich nicht ob ich Bock hätte im KiGa zu arbeiten, wenn mein Kind erst bestimmte Impfungen ab 6 Monate oder später bekommen kann. Auch das sollte man IMO mit wo berücksichtigen. Vom Thema Betreuung mal abgesehen- stellt sich ja spätestens wenn auch dein Mann mit seinem EG, seiner EZ durch ist und ihr beide wieder VZ arbeiten müsst.
Mitglied inaktiv - 04.07.2017, 16:08
Antwort auf:
Erst Resturlaub und dann Elternzeit?
Danyshope,
Es geht mir nicht um meinen Urlaub nur dachte ich das ich mehr Zeit rausholen kann wenn ich im Dezember nach dem ms meinen Urlaub nehme da es weniger Arbeitstage durch Ferien Zeiten sind und ich dann zwei ganze Monate Elternzeit nehmen kann. Und wäre es finanziell möglich würde ich auch länger zuhause bleiben, ist es aber nicht darum der Gedanke mit dem Urlaub. Aber das scheint sich ja erledigt zu haben wenn das nur nach Lebensmonaten des Kindes geht. Natürlich weiß ich noch nicht wie mein Kind sein wird ob schrei Kind oder nicht aber da muss ich dann durch auch abpumpen kann man heut zu Tage auch auf der Arbeit dafür gibt es extra Zeiten also ist das mit dem stillen schon mal kein Problem. Aber dennoch danke für deine Antwort.
von
Noxee
am 04.07.2017, 23:41
Antwort auf:
Erst Resturlaub und dann Elternzeit?
Dreh es um.
Erst Elternzeit und Geld, danach Urlaub.
von
Sternenschnuppe
am 05.07.2017, 12:56
Antwort auf:
Erst Resturlaub und dann Elternzeit?
ich würde gerne Januar und Februar in Elternzeit gehen mein Mann von März bis August. Und jeweils mit Elterngeld.
von
Noxee
am 07.07.2017, 01:49