Sehr geehrte Frau Bader, ich habe mich mit meinen Chefs auf eine Teilzeitstelle (27,5 Stunden) nach der Elternzeit einigen können. Vorher habe ich 40 Stunden dort gearbeitet. Jetzt hat mein Chef einen neuen Arbeitsvertrag aufgesetzt. Hier steht eine Probezeit von 6 Monaten in dem Arbeitsvertrag. Kann er darauf bestehen? Darüber hinaus steht, dass bei anfallenden Überstunden diese weder abgebummelt noch vergütet werden. Kann er das vertraglich? LG, Kathrina
von KathrinaF am 11.12.2013, 13:55