Hallo Frau Bader.wenn man gegen ende der elternzeit erneut schwanger geworden ist und an einer tankstelle beschäftigungsverbot herscht,und man den arbeitgeber darüber informiert hat das man schwanger ist,müßte er doch ab dem ersten tag nach der elternzeit erneut mutterschutzlohn bis 8 wochen vor entbindung zahlen,stimmt das oder wurde mir das falsch berichtet.
denn man ist ja angestellt,gekündigt werden kann man jetzt ja auch nicht durch den kündigungsschutz und arbeitslos kann man sich in dem fall dann ja nicht melden.also müßte doch der AG wieder zahlen denn man kann ja nicht nur von 154€ kindergeld leben.
und was wäre wenn der AG sich auf Briefe nicht meldet wenn man ihn anders kaum erreicht.was soll ich noch machen
Mitglied inaktiv - 09.08.2004, 12:43
Antwort auf:
erneut schwanger während elternzeit
Hallo,
haben Sie den ein BV? Dann wenden Sie sich an das Gewerbesaufsichtsamt, wenn der Ag nicht reagiert.Er bekommt als Kleinbetrieb doch das Geld von der KK im U 2 Verfahren zurück.
Gruß,
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 09.08.2004
Antwort auf:
erneut schwanger während elternzeit
War in meiner ersten SS schon an der tankstelle als mein chef dies erfahren hat hatte er gesagt ich kann wieder nach hause gehen denn hier herscht BV,nun haben wir aber einen neuen Pächter der Tankstelle der mich mit einem aufhebungsvertrag kündigen wollte,nun habe ich aber gesagt das eine erneute SS besteht.seitdem hat er sich nicht wieder gemeldet.habe ihn nochmal auf meinen ersten brief angeschrieben.
Muss er das BV aussprechen und was ist wenn er das nicht macht.
Meine Ärztin kann auch BV aussprechen da ich ja sonst an der Tankstelle mit Benzindämpfen zu tun habe was dem kind ja nicht sehr gut tun würde
liebe grüße
Mitglied inaktiv - 09.08.2004, 19:10