Erneut schwanger während Elternzeit

 Nicola Bader Frage an Nicola Bader Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

Frage: Erneut schwanger während Elternzeit

Sehr geehrte Frau Bader, mein voraussichtlicher Entbindungstermin ist der 3.9.18. Seit Bekanntgabe der Ssw habe ich vom Arbeitgeber ein Beschäftigungsverbot erhalten und volles Gehalt bis zum Mutterschutz erhalten. Die geplante Elternzeit beträgt 1Jahr, also wird cca. bis zum 3.9.19. laufen. In dem Falle, dass ich während der Elternzeit mit dem ersten Kind erneut schwanger werden sollte, sollte ich dann erneut ein Beschäftigungsverbot und volles Gehalt bekommen? Muss die Ssw kurz vor Ende der Elternzeit und der geplanten Wiederaufnahme der Tätigkeit eintreten oder ist es egal zu welchem Zeitpunkt der Elternzeit dies geschieht? Bekommt man dann bis zum Mutterschutz erneut volles Gehalt und nach Geburt Elterngeld für das zweite Kind oder ist dies anders geregelt? Vielen Dank, mit freundlichen Grüßen

von ivyy am 12.08.2018, 17:46



Antwort auf: Erneut schwanger während Elternzeit

Hallo, sollten Sie wieder ein BV bekommen (wofür es keine Garantie gibt, da der AG Sie umsetzen soll) können Sie ab dem ersten Tag nach der EZ wieder Mutterschaftslohn erhalten. Liebe Grüße NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 14.08.2018



Antwort auf: Erneut schwanger während Elternzeit

Scroll mal eine Frage runter. Wegen der Frage einmal BV, immer BV. So leicht ist das nicht. Wenn du nur ein Jahr EZ angibst, endet das am Tag des ersten Geburtstages. kein ca oder so. Du musst dann wieder in VZ arbeiten, ein Anrecht auf Verlängerung hast du nicht. Kann der AG also verweigern, dann müsstest du kündigen wenn du nicht arbeiten kannst. Nur weil du jetzt ein BV hattest, muss es nicht sein das du bei der nächsten Schwangerschaft wieder eines bekommst. Jede Schwangerschaft wird für dich betrachtet, bei jedem Mal muss der AG wieder neu entscheiden, hat er eine Tätigkeit für dich oder nicht. Außerdem musst du auch arbeitsfähig sein, sprich du musst auch eine Kinderbetreuung vorzeigen können über deine normale EZ. Den der AG kann jederzeit das BV widerrufen und du musst arbeiten. Ein BV würde auch erst frühstens ab deinem ersten Arbeitstag überhaupt greifen. Was wenn du einen Kaiserschnitt bekommst und warten musst mit der nächsten Schwangerschaft, was wenn es nicht sofort wieder klappt weil der Körper noch im Hormonchaos ist. Das es schnell weider klappt kann passieren, ist aber nicht immer der Fall. Ab dem Zeitpunkt wo das BV greift bekommst du dann das was du ohne dieses bekommen würdest. dann auch weider bis zum Mutterschutz sofern das BV solange greift. Wie weit die Schwangerschaft ist ist da egal. Für das neue EG werden dann wieder die letzten 12 Monate herangezogen, wie jetzt auch. Nur das eben bis zu 14 Monate EG ausgeklammert werden können. Wie dir aber der Thread unter diesem zeigt, nur weil dir der AG jetzt ein BV gegeben hat muss er es nicht beim nächsten wieder machen. Auch weil seit dem 1.01.2018 die Regeln härter sind und sich das auch so langsam herum spricht. Das es ein BV vom AG gibt ist die allerletzte Option die ein AG hat, vorher muss er erst alles prüfen ob er nicht andere Lösungen hat. Und damit ist er im recht wenn er sagt, nun hat er Arbeit für dich.

von Felica am 12.08.2018, 18:30



Antwort auf: Erneut schwanger während Elternzeit

Danke für die nicht hilfreiche Antwort. Das ca. bezieht sich auf die Zukunft, da die Elternzeit noch nicht eingetreten ist und das Ende der Elternzeit noch nicht bekannt ist. Es sei denn sie können in die Kugel sehen und meinen voraussichtlichen Entbindungstermin genau bestätigen. Ich muss sicherlich nicht nach Ende der EZ wieder Vollzeit arbeiten, das hängt davon ab wie ich es mit meinem Arbeitgeber vereinbare. Ich kann genauso mit TZ wieder einsteigen, das wurde so geplant. Ich frage mich wieso ich kündigen sollte, der Arbeitgeber ist mehr als froh wenn ich in irgendeiner Weise wieder einsteige, auch wenns ein Jahr später ist. Ich weiß, dass es verschiedene Gründe für ein BV gibt, bei mir ist es so, dass das BV ein absolutes ist und der Arbeitgeber dazu verpflichtet ist es mir zu geben, da er sich sonst strafbar macht. Auch in der zweiten Ssw ändern sich dir Umstände am Arbeitsplatz nicht. Eine alternative Beschäftigungsart gibt es nicht. Ich muss also ein BV erhalten, da die Gefahren für mich und das Ungeborene am Arbeitsplatz zu groß sind und das würde keine Mama riskieren. Hier wird mit einer Feindseligkeit geschrieben, die man trotz angeblicher Sachlichkeit herauslesen kann. Es geht hier um keine Faulheit, sondern um die Sicherheit der Mutter und des Kindes und solche Gesetze die die Mutter schützen gibt es nicht umsonst. Meine Familienplanung ist so, dass ich gleich wieder schwanger werden möchte, ob das klappt oder nicht ist auch nicht Ihre Sache. Dass es ein KS sein kann und dass es manchmal nicht nach Plan läuft weiß ich selbst, danke für die Aufklärung. Das ist nicht Ihre Angelegenheit sich darüber Gedanken zu machen. Hier geht s um einen theroetischen Fall, der mich interessiert und ich würde die rechtlichen Aspekte dazu gerne erfahren und keine Falschaussagen mit Kündigung etc. lesen. Wenn Sie dazu keine genaue Antwort haben weiterscrollen und ignorieren. Danke

von ivyy am 12.08.2018, 22:10



Antwort auf: Erneut schwanger während Elternzeit

Komm mal runter. Ich habe dir einfach die Fakten genannt. Fr. Bader wird genau das gleiche sicherlich schreiben. Kann nichts dafür wenn du zwischen den zeilen meinst anderes zu lesen. Wenn Du nicht planst nach dem Jahr wieder in VZ einzusteigen, warum dann nicht länger in EZ bleiben und innerhalb dieser in EZ arbeiten? Das wäre eher angeraten. Ich setze voraus das man sich so weit informiert hat das man diesen Umstand kennt und das man nur deshalb 2 Jahre EZ verschenkt um nach dem Jahr EG wieder in Vollzeit einzusteigen. Da man aber keinen Anspruch auf Verlängerung hat wenn man weniger wie 2 Jahre EZ meldet muss man sich bei der Erstmeldung festlegen. Weißt du sicherlich wenn du jedem der dir versucht zu helfen neid und Missgunst unterstellst.

von Felica am 13.08.2018, 07:51



Antwort auf: Erneut schwanger während Elternzeit

https://www.zbfs.bayern.de/familie/elterngeld/antraege/index.php hier kann man anrufen und sich informieren Felicia. Der Vorschlag macht keinen Unterschied. Aber das war nicht meine Frage und ich danke bereits im Voraus wenn Sie sich meinen Fall nicht mehr annehmen. Von Neid war keine Rede, aber wenn Sie es selbst so interpretieren wird es sich genau um das handeln. Ich bin nicht schuld wenn Sie keinen Anspruch auf BV haben, selbst alle Ihre Kommentare zu diesem Thema bei anderen Fragestellungen, bzw dagegen sprechen für sich.

von ivyy am 13.08.2018, 11:08



Antwort auf: Erneut schwanger während Elternzeit

Wenn du nach der EZ ein BV bekommst, bekommst du das, was du auch ohne bekommst. Gehst du also nach der EZ Teilzeit arbeiten bekommst du Teilzeitlohn und danach errechnet sich dann wie gehabt das EG. Wann du schwanger wirst , ist egal. Das BV greift eh erst nach der EZ, wenn du auch wieder einer Beschäftigung nachgehst, die dir verboten werden muss. Wenn du aber nach der EZ eh nur Teilzeit arbeiten möchtest, macht es Sinn, die EZ länger zu melden und IN der EZ Teilzeit zu haben (Bis zu 30 h sind möglich). Nur dann hast du weiter Kündigungsschutz.

von -Talia- am 13.08.2018, 14:38



Antwort auf: Erneut schwanger während Elternzeit

keine schwangerschaft, kein bv bestimmungen haben sich zum glück so verschärft, dass sehr gut geprüft werden muss, ob ersatz arbeit da ist, und die musst du annehmen. eine elternzeit kann man keinesfalls für ein eventuelles bv vorzeitig beenden. wenn der mutterschutz in der aktiven elternzeit beginnt, kannst du diese auf einen tag vor dem neuen mutterschutz beenden um volles mutterschaftsgeld zu bekommen. hast du bereits einen beschluss gefasst mit dem AG weiviele stunden du nach dem jahr elternzeit arbeitest? du musst entweder vollzeit zurück oder neuen vertrag machen, verwirkst dann aber deinen vollzeitvertrag. denn elternzeit verlängern, da hast du keinen anspruch. du musst dich für die ersten beiden jahre erklären udn das hast du ja gemacht in dem du nur ein jahr EZ gemeldet hast. ich würde leute, die sich auskennen, nicht so angreifen. frau bader wird genau das gleiche schreiben. nur weil du ein bv hattest heißt das noch lange nicht, dass du wieder eins bekommst. wenn du nämlich keine kinderbetreuung hast nach dem jahr EZ bekommst du z.b. keins :-) erst informieren und dann freundlich nachfragen. aber gleich so abgehen? schadet dem image enorm.

von mellomania am 13.08.2018, 14:40



Antwort auf: Erneut schwanger während Elternzeit

Doch, macht einen Unterschied. Aber frag lieber nicht wenn du eh schon alles besser weißt. Nichts mit Neid, ob ich ein BV hatte oder nicht oder eines bekommen werde, tut nichts zur Sache. Du bist diejenige welche gleich pampig wurde. Nicht ich. ich habe dir die rein rechtlichen fakten gegeben, sogar über deine Frage hinaus um dir so weit zu helfen das beste daraus mitnehmen zu können. Das du lieber weniger haben willst, konnte ich ja nicht wissen.

von Felica am 13.08.2018, 15:05



Antwort auf: Erneut schwanger während Elternzeit

Danke Talia! Genau das wollte ich wissen. Das wurde vertraglich noch nicht festgehalten wie hoch die Stundenanzahl nach der Elternzeit ist. Es war eine Überlegung, es wurde auch nur mündlich diskutiert mit dem Arbeitgeber ob Vollzeit oder TZ. Wenn ich bisher Vollzeit gearbeitet habe, die Ssw mit dem zweiten Kind theoretisch gegen Ende der ersten Elternzeit eintreffen würde, würde das Beschäftigungsverbot dann ohne Rückkehr an den Arbeitsplatz greifen? Angenommen der AG spricht es aus. Und falls keine Arbeitszeiten vereinbart wurden bis dahin, dann gilt wohl der alte VZ Vertrag und die alte Stundenzahl? Ich weiß, dass ich ein BV zu 100% bekomme, da es leider keine alternativen Aufgabenbereiche in meinen Beruf fpr Svhwangere gibt. Es geht mir hierbei darum, dass die Familienplanung so schön wäre zwei Kinder zu haben, die vom Alter her nicht weit auseinander liegen. Ich weiß aber nicht, wie sich das mit dem BV verhält und wenn man wenigstens ein wenig darauf Einfluss nehmen kann wäre es schön, dass sich dies auch vorteilhaft auf das Elterngeld auswirkt bzw das eventuelle erneute volle Gehalt bei einem BV.

von ivyy am 13.08.2018, 16:50



Antwort auf: Erneut schwanger während Elternzeit

wenn du mit einem jahr antrag elternzeit nicht jetzt schon vereinbart hast, was nach dem 1. jahr ist? das ist doch voruassetzung?

von mellomania am 13.08.2018, 17:13



Antwort auf: Erneut schwanger während Elternzeit

Nein, ET steht erst bevor. Kind ist noch nicht da. Sie muss EZ ja erst 1 Woche nach Geburt spätestens melden. Ist so ein Fall von wir planen mal das zweite Kind bevor das erste da ist. Geht halt meistens schief, aber das will die TE ja nicht hören. Gewarnt ist sie, also soll sie machen.

von Felica am 13.08.2018, 17:23



Antwort auf: Erneut schwanger während Elternzeit

na dann...sie wird es schon merken. danke für den wink :-)

von mellomania am 13.08.2018, 17:27



Antwort auf: Erneut schwanger während Elternzeit

der Arbeitgeber macht sich strafbar wenn er dir kein bv gibt? was arbeitest du dass es keine ersatzmöglichkeit gibt? diese selbstgerechtigkeit ist echt ekelhaft tut mir leid.

von mellomania am 13.08.2018, 17:39



Antwort auf: Erneut schwanger während Elternzeit

Wenn keine Teilzeit Vereinbarung getroffen wurde gilt der Vollzeit Vertrag und würde auch so bezahlt werden. Ich weiß aber nicht in wie weit das dann geprüft wird ob man überhaupt Vollzeit arbeiten könnte. Stichwort: Kinderbetreuung. Wenn du z.B. gar nicht oder nur Teilzeit arbeiten könntest weil du ja dein erstes Kind noch betreuen musst. LG

von Lewanna am 13.08.2018, 23:26



Antwort auf: Erneut schwanger während Elternzeit

Ich finde es Übrigens auch total nett, dass sich die Mädels hier solche Mühe mit der Beantwortung geben. Da es eben Ding gibt die man vielleicht als Erstlingsmutter gar nicht im Blick hat. In der Theorie klingt das ja ganz toll. Man nimmt ein Jahr Elternzeit und volles Elterngeld und wenn man dann wieder arbeiten muss ist man wieder schwanger und bekommt natürlich sofort ein BV und natürlich vollen Lohn. Aber was ist denn wenn die Schwangerschaft auf sich warten lässt? Oder man eben nicht sofort einen Betreuungsplatz bekommt oder die Eingewöhnung plötzlich länger dauert. Oder der Arbeitgaben eben doch einen alternativen Arbeitsplatz anbieten kann. Dann hat man keine Möglichkeit die Elternzeit zu verlängert, weil man ja nur ein Jahr genommen hat und der Chef erwartet dann Vollzeit anzutanzen. Da sind schon einige auf die Nase gefallen. LG

von Lewanna am 13.08.2018, 23:47



Antwort auf: Erneut schwanger während Elternzeit

@lewanna Danke lewanna für deine Antwort auf meine Frage. Dessen bin ich mir natürlich auch bewusst, auch bevor das hier irgendjemand erwähnt hat, das habe ich auch im Blick. Aber ich will mich trotzdem informieren "was wenn." Also im Idealfall. Dass es anders kommen kann ist klar, aber selbst wenn ist es kein Weltuntergang. Es wäre schön und man kann ein bisschen planen wenn man es beeinflussen kann wieso nicht. Und anhand der Expertenantwort kann man ja immer noch entscheiden wie man Elternzeit beanträgt und was man mit dem Arbeitgeber vereinbart. Ich habe Gott sei Dank ein sehr gutes Verhältnis zum Arbeitgeber und werde nicht auf die Nase fallen, es lässt sich alles vereinbaren, auch im Sonderfall der Fälle. Für mich ist es so besser als schwanger, Elternzeit dann arbeiten, wieder schwanger wieder Elternzeit. Das sieht jeder unterschiedlich.

von ivyy am 14.08.2018, 13:00



Antwort auf: Erneut schwanger während Elternzeit

Vielen Dank Frau Bader für Ihre Antwort. Liebe Grüße

von ivyy am 14.08.2018, 13:01



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