Ich weiss nicht ob sie mir diese Frage beantworten können. Ich bin verheiratet und wir haben 2 Kinder. Mein Mann hat noch drei uneheliche Kinder. Wie ist es, falls mein Mann einmal sterben sollte? Mit 2 seiner unehelichen Kinder (volljahrig) hat er keinen Kontakt mehr bzw. er weiss nicht wo sie wohnen. Sie sind ja trotzdem erbberechtigt. Muss ich sie dann ausfindig machen. Oder wie läuft das? Oder müssen sie ihre Ansprüche geltent machen? Wie sieht es mit dem dritten Sohn aus? Vielen Dank im Voraus. Martina B.
Mitglied inaktiv - 02.09.2004, 16:09