Frage: Erbe der Lebensversicherung

Liebe FRau Bader, noch eine Frage. Wenn ich in einer Lebensversicherung meine Kinder als bezugsberechtigt nach meinem Tod eingetragen habe, hat dann mein Ehemann auch ein Recht auf einen Teil davon? Viele Grüße mam3

Mitglied inaktiv - 11.05.2006, 11:13



Antwort auf: Erbe der Lebensversicherung

Hallo, das kommt darauf an, wie der LV-Vertrag gestaltet ist. Wenn es zum Erbe zählt, ja. Klären Sie dies am besten mit der Versicherung. Gruß, NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 12.05.2006



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