Elternzeitantrag - frühester Zeitpunkt

 Nicola Bader Frage an Nicola Bader Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

Frage: Elternzeitantrag - frühester Zeitpunkt

Guten Tag Frau Bader. Unsere Tochter ist am 15.07.18 geboren. Als Vater plane ich Elternzeit vom 15.11.18 - 14.01.19 und habe diese bei meinem AG, der dieses Vorhaben unterstützt, bereits schriftlich beantragt. Nun hat mir die Personalabteilung den Antrag zurück gegeben, mit dem Hinweis dass der Antrag frühestens 8 Wochen vorher gestellt werden darf. Die Info bezüglich der 8 Wochen ist eine Empfehlung auf die ich ebenfalls gestoßen bin. Der Grund ist wohl das Väter lediglich innerhalb der 8 Wochen vor der geplanten Elternzeit Kündigungsschutz genießen. Gibt es eine Regel nach der ich den Antrag nicht früher stellen kann? Vielen Herzlichen Dank

von chilly8400 am 10.08.2018, 10:55



Antwort auf: Elternzeitantrag - frühester Zeitpunkt

Hallo, das ist falsch, der Antrag kann auch eher gestellt werden. Liebe Grüße NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 13.08.2018



Antwort auf: Elternzeitantrag - frühester Zeitpunkt

Nein, du darfst den Antrag stellen, wann du magst. Die 8 Wochen gelten nur für den Kündigungsschutz, also zu deinem Schutz.

von Dojii am 10.08.2018, 11:18



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