Hallo Frau Bader & hallo alle zusammen, Ich hätte 2 Fragen bzgl. des Eintritts des Vaters in die Elternzeit gleich nach der Geburt des Kindes. Antrag wird mit dem vorläufigen Geburtstermin gestellt - das ist mir klar. Was aber passiert wenn ein früherer Entbindungstermin entweder: 1- vom Arzt gesetzt wird (z.B. geplanter Kaiserschnitt): Soll man dann den Termin beim AG schriftlich aktualisieren? Ist es ein Problem wg. der 7-wöchigen Anmeldefrist, d.h. würde der Vater dementsprechend die Elternzeit später antreten müssen? 2- das Baby einfach spontann früher kommt: Soll man dann den Termin beim AG schriftlich aktualisieren? Ist es ein Problem wg. der 7-wöchigen Anmeldefrist, d.h. würde der Vater dementsprechend die Elternzeit später antreten müssen? vielen lieben Dank für alle Antworten im Voraus! Herzliche Grüsse, Renata
von RenataZ am 27.10.2015, 15:19