Sehr geehrte Frau Bader,
ich habe auch eine Frage zur Elternzeit. Welche Gesetzesänderung ist seit 1.1.2004 in Kraft getreten?
Mein Arbeitgeber sagte mir, ich muß erst die Elternzeit für das erste Kind beenden. Erst danach kann die Elternzeit für mein zweites Kind, das vor dem dritten Geburtstag des ersten zur Welt kommen wird, genommen werden. Stimmt das so?
Vielen Dank im voraus.
Tatjana Silvershausen
Mitglied inaktiv - 03.01.2004, 21:11
Antwort auf:
Elternzeit
Hallo,
da hat sich nichts geändert, das war auch vorher so. Es ist aber doch egal, in wessen EU Sie sind, enden tut sie immer am 3. Geb. des 2. Kindes.
Gruß,
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 04.01.2004
Antwort auf:
Elternzeit
dann ´finde ich aber sehr verwirrend was unter
http://www.bmfsfj.de/Kategorien/aktuelles,did=13672.html
zu lesen ist. Denn so wie ich das verstehe kann man mit Zustimmung des AG`s die neue Elternzeit jetzt erst beginnen lasssen wenn die alte zu Ende ist.
LG
Mecia
Mitglied inaktiv - 05.01.2004, 13:29