Frage: Elternzeit

Hallo Ich habe eine frage zur Rückkehr as der elternzeit. Und zwar hatte ich 3 Jahre genommen und die sind in 4 Monaten um nun versuche ich jetzt schon wieder mal anzufragen wegen meiner Rückkehr. In wie fern muss mich mein Arbeitgeber oder kann er nach Beendigung der Elternteil auch sagen, er habe keine Stelle für mich und mir kündigen?

von jessie85 am 10.09.2019, 19:05



Antwort auf: Elternzeit

Hallo, er muss Ihnen am ersten Arbeitstag den alten oder einen vergleichbaren Platz zur Verfügung stellen. Kündigen kann er am ersten Arbeitstag, wie einfach das geht hängt von der Anzahl der An ab. Liebe Grüße NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 11.09.2019



Antwort auf: Elternzeit

Mit der Gewährung der Elternzeit garantiert dir dein AG deinen ursprünglichen Vertrag und damit den Arbeitsplatz. Theoretisch kann dir dein AG am ersten Tag nach der Elternzeit fristgerecht kündigen.

Mitglied inaktiv - 10.09.2019, 19:08



Antwort auf: Elternzeit

Aber gilt das auch wenn man einen unbefristeten Vertrag hat

von jessie85 am 11.09.2019, 08:25



Antwort auf: Elternzeit

Ja, theoretisch kann er dir am ersten Arbeitstsg die Kündigung überreichen, muss dich aber bis diese Filter weiterbezahlen. Aber, du hast die Möglichleit innerhalb von 3 Wochen nach Erhalt dieser Kündigungsschutzklage einzureichen wozu ich dann auch raten würde. Aber erst einmal würde ich noch mal persönlich vorbeigehen und mit dem Chef reden und davon ausgehen das es keine Kündigung gibt. Dein Vertrag läuft erst einmal genau so weiter wie vor Geburt.

von Felica am 11.09.2019, 08:56



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