Vielen Dank liebe Frau Bader,
vielen Dank für die schnelle Beantwortung von heute.
Die 7 Wochen wurden eingehalten, das passte alles.
Allerdings kann meine Schwiegertochter auch nicht den ganzen Tag nach dem Jahr arbeiten, wie funktioniert das denn mit der Kündigungsfrist?
Es müssen doch 3 Monate nach der Elternzeit eingehalten werden,
wenn die AG kündigen will, könnte sie das doch erst nach 3 Monaten tun.
Kann meine Schwiegertochter dann freigestellt werden??
Vielen Dank noch Mal, ist alles nicht so einfach
Liebe Grüße Gaby S.
Mitglied inaktiv - 04.02.2010, 14:53
Antwort auf:
Elternzeit
Hallo,
stimmt der AG denn der Verlängerung der EZ nicht zu?
Liebe Grüsse,
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 04.02.2010
Antwort auf:
Elternzeit
Hallo, leider ist die Arbeitgeberin sehr schwierig, sie macht immer nur
was sie will, wie gesagt, meine Schwiegertochter soll samstags kommen,
und die AG hat schon am Telefon so etwas angedeutet mit Kündigung, wir gehen davon
aus. Nur was kann man dann machen wenn meine Schwiegertochter fristgerecht gekündigt wird, aber nicht in den 3 Monaten ganze Tage arbeiten kann, da das Kind so viel Pflege benötigt, was nicht vorausschaubar war.. Vielen Dank
Liebe Grüe Gaby S.
Mitglied inaktiv - 04.02.2010, 15:24
Antwort auf:
Elternzeit
Wieso drei Monate nach Ende der Elternzeit??? Die AG kann sofort am ersten Arbeitstag fristgerecht kündigen. Bei einem Friseur gehe ich mal davon aus, dass die gesetzliche Kündigungsfrist gilt und damit könnte die AG am 16. Juni 2010 zum 15. Juli 2010 (4 Wochen zum 15. oder Ende eines Monats) kündigen.
Das mit den 3 Monaten stimmt nur, wenn man nach der Geburt keine Elternzeit nimmt und dann auch nicht ganz, es sind 4 Monate ab Geburt.
LG Arlett
Mitglied inaktiv - 04.02.2010, 15:37