Frage: Elternzeit

Hallo, ich habe zwei Fragen zur Elternzeit. Man muss sich ja für einen Zeitraum von 2 Jahren beim AG zunächst festlegen. Wenn ich das 3. Jahr direkt im Anschluss nehmen möchte, es aber noch nicht von Anfang an beantragen will (man weiß ja nicht, evtl. muss ich ja auch nach 2 Jahren schon wieder arbeiten...), geht das dann auch ohne die Zustimmung des Arbeitgebers? Oder kann er dann theoretisch auch ablehnen, weil ich nur 2 Jahre Elternzeit beantragt habe? Leider habe ich widersprüchliche Quellen diesbezüglich im Internet gefunden und bin nun etwas verunsichert. Es wäre schön, wenn Sie mir dies erklären könnten! Des weiteren hat mein AG gesagt, dass ich die Elternzeit erst beantragen kann zusammen mit der Geburtsurkunde. Diese bekomme ich aber u.U. nach Ablauf der 7 Wochen Frist für die Beantragung. Wie sieht da die Rechtslage aus? Denn der Antrag auf Elternzeit geht dann ja erst später ein....

Mitglied inaktiv - 04.07.2008, 11:59



Antwort auf: Elternzeit

Hallo, wenn man zunächst zwei Jahre mitteilt, muss man zwar in der Frist von 7 Wo. die Inanspruchnahme des dritten Jahres mitteilen, hat aber einen Anspruch drauf, d.h., der AG muss nicht zustimmen Liebe Grüsse, NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 07.07.2008



Antwort auf: Elternzeit

Hi... So weit ich weiß, muß man die Elternzeit mitteilen und dem AG bleibt für die ersten Jahr nichts andres über, als zuzustimmen. (Wie das mit dem 3. Jahr aussieht weiß ich nicht. Ich hatte mir schon vor der Geburt alles "zurechtgeschrieben und dann nur die Daten eingesetzt... So von wegen... Sehr geehrter Herr... hiermit beantrage (ich weiß, hab oben geschrieben nicht beantragt) ich Elternzeit vom (Geburtstag des Kindes) bis da wo Du nehmen möchtest... Ich würde es als Einschreiben hinschicken evtl. noch mit Rückschein... Bevor Du in EZ gehst, laß Dir ein Zwischenzeugnis geben, weil wenn das Arbeitsverhältnis unschön auseinander gehen sollte, haste wenigstens ein Zeugnis.... LG und schöne Kugelzeit Peeka

Mitglied inaktiv - 04.07.2008, 12:12



Antwort auf: Elternzeit

Hallo! Wenn du dir das dritte Jahr "aufsparen" möchtest, kannst du es, mit Zustimmung!! des Arbeitgebers nehmen wann du willst. Vorerst brauchst du dafür (fürs 3. Jahr) keine Zeiten angeben. Kannst also kurz bevor die 2 Jahre rum sind ein drittes Jahr beantragen, oder eben wieder arbeiten gehen. Leider läßt sich nicht jeder AG darauf ein, aber es mal so zu beantragen ist bestimmt kein Fehler! Also ich würde schon VOR der Geburt ein Schreiben an den Chef schicken mit dem Zusatz, die Geburtsurkunde wird baldmöglichst nachgereicht. Somit hast DU keine Probleme mehr mit den Fristen. (weiß ja nicht, wie dein Chef so ist) Wünsch dir alles Gute!

Mitglied inaktiv - 05.07.2008, 22:18



Antwort auf: Elternzeit

Hi... das hab ich gefunden und wenn man weitergoogelt, findet man noch mehr... Freundlicher Link von Desiree... http://www.rund-ums-baby.de/recht/beitrag.htm?id=57910 und schau mal hier.... http://www.bmfsfj.de/bmfsfj/static/broschueren/erziehungsgeld/elternzeit.htm da steht "verlangt werden".... Schriftliche Anmeldung Spätestens sieben Wochen vor ihrem Beginn muss die Elternzeit schriftlich von der Arbeitgeberin oder vom Arbeitgeber verlangt werden. Bei dringenden Gründen ist ausnahmsweise auch eine angemessene kürzere Frist möglich (z. B. zu Beginn einer Adoptionspflege, soweit sich diese im Einzelfall nicht ausreichend vorplanen ließ, oder bei Frühgeburten für die Elternzeit des Vaters). Gleichzeitig mit der schriftlichen Anmeldung muss die Arbeitnehmerin bzw. der Arbeitnehmer verbindlich festlegen, für welche Zeiträume innerhalb von zwei Jahren die Elternzeit genommen werden soll. Wenn die Elternzeit der Mutter sich unmittelbar an die Mutterschutzfrist bzw. an einen auf die Mutterschutzfrist folgenden Erholungsurlaub anschließt, dann wird die Zeit der Mutterschutzfrist ab Geburt bei der Zweijahresfrist berücksichtigt. Die Mutter muss sich in diesen Fällen bis zur Vollendung des zweiten Lebensjahres des Kindes festlegen. Bei einer späteren Inanspruchnahme der Elternzeit beginnt die Zweijahresfrist mit Beginn der Elternzeit. Die Elternzeit bedarf nicht der Zustimmung der Arbeitgeberin bzw. des Arbeitgebers. Eltern sollten ihre Elternzeit grundsätzlich nur für zwei Jahre anmelden, um das dritte Jahr flexibel gestalten zu können. Beantragt ein Elternteil Elternzeit nur bis zur Vollendung des ersten Lebensjahres des Kindes, folgt daraus, dass auf die Elternzeit für das zweite Lebensjahr verzichtet wird bzw. eine Verlängerung der Elternzeit innerhalb dieses Zeitraums nur mit Zustimmung der Arbeitgeberseite möglich ist. Bis zur Vollendung des dritten Lebensjahres des Kindes kann Elternzeit ohne Zustimmung des Arbeitgebers genommen werden, d. h. auch dann, wenn zunächst nur Elternzeit für den Zweijahreszeitraum beantragt wird. Die schriftliche Anmeldung der Elternzeit, die über den Zeitraum von zwei Jahren hinausgeht, muss erst sieben Wochen vor ihrem Beginn dem Arbeitgeber zugegangen sein. (Wenn sich das dritte Jahr Elternzeit unmittelbar an eine bereits beanspruchte Elternzeit anschließt, zählt das dritte Jahr nicht als neuer Zeitabschnitt.) Die Arbeitgeberseite hat die Elternzeit zu bescheinigen. Hallo 1.) Elternzeit beantragt man nicht, die teilt man mit :-))) Da gibt es ein gesetzliches Recht und das nimmst Du in Anspruch, basta. Teile mit bis wann Du EZ nimmst. Mach das aber erst mal für 2 Jahre...das dritte Jahtr kannst Du dann immer noch fristgemäß anhängen. *grübel*... oder verfällt dann der Urlaub??? Nicht faxen, Einschreiben Rückschein / Übergabeeinschreiben schicken. Innerh. 1 Woche ab Geburt. Setze das ganze schopn vorher auf, ich würde ggf. das Datum dann handschriftlich einsetzen. Ist am wenigsten Arbeit. Viele Grüße Désirée

Mitglied inaktiv - 06.07.2008, 10:10



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